Liberté 53 hat geschrieben:nordnackt hat geschrieben:So ist es.
Fehlt nur noch das "Amen" oder wie Karl May die Indianerhäuptlinge hat sagen lassen: Hugh, ich habe gesprochen!
Nein, ich bleibe dabei: Weder Gesetz noch MünchnerVO enthalten einen Strafrahmen und genügen daher rechtsstaatlichen Anforderungen nicht. Der in Art. 3 enthaltene allgemeine Verweis auf das OWiG ist m.E. nicht geeignet, die fehlenden Strafrahmen zu ersetzen.
Nein, mehr ist dazu einfach nicht zu sagen. Man kann natürlich beharrlich alles in Frage stellen. Es wird ja auch weiterhin vertreten, die Erde sei eine Scheibe oder werde von der Sonne umkreist. Vereinzelt allerdings nur.
Das Aufstellen von Schildern hat damit ja auch gar nichts zu tun. Es liegt dem Deutschen einfach, das hat er im Blut. Und wenn es mal kein Schild gibt, dann ist er verunsichert, hilflos gar. Der arme Deutsche.