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Baden oder Sonnen am Blausteinsee

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Baden oder Sonnen am Blausteinsee

Beitrag von Schneeberg » Di 26. Dez 2017, 11:56

Hallo und noch frohe Weihnachten, euch allen. Es ist zwar noch was hin, bis zur wärmeren Jahreszeit. Aber ich wollte mich mal erkundigen, ob man am Blausteinsee in Eschweiler noch nackt baden oder in der Sonne liegen kann. Wäre nett, wenn mich mal jemand informieren könnte. Liebe nackte Grüße aus Aachen schickt euch Wolfgang.

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Re: Baden oder Sonnen am Blausteinsee

Beitrag von Puistola » Di 26. Dez 2017, 20:42

Da steht nix von Kleiderzwang:
Am Sandstrand, nähe Seezentrum, ist das Baden auf eigene Gefahr erlaubt. Es gibt keine Badeaufsicht.

Der Badebereich ist deutlich durch gelbe Kugelbojen gekennzeichnet.

Außerhalb dieses Bereiches ist das Baden aus Gründen des Naturschutzes strengstens verboten. Auch dient diese Vorschrift der allgemeinen Sicherheit, da Wassersportler diese Fläche nutzen.

So kann sich jeder Seebesucher, egal ob Badegast, Wassersportler, Taucher oder Angler rücksichtsvoll in den jeweils dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten.

http://www.blausteinsee.com/baden/

Puistola

 
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Re: Baden oder Sonnen am Blausteinsee

Beitrag von Schneeberg » Sa 30. Dez 2017, 12:12

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

 
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Re: Baden oder Sonnen am Blausteinsee

Beitrag von Calcit » Sa 30. Dez 2017, 21:12

Leider muß ich den Optimismus dämpfen. Bei der von der kommunal betriebenen "Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH" angebotenen See- und Uferbenutzung außerhalb des Naturschutzbereiches dürfte wie in einem Schwimmbad das Hausrecht gelten mit dem z.B. das Tragen von grünen Zipfelmützen an Dienstagvormittagen oder Nacktheit ganzjährig verboten werden kann. Baden und Aufenthalt am Ufer sind zwar kostenlos, aber eine kommerzielle Komponente gibt es doch durch Gebühren für Wassersport mit Geräten, z.B. Paddelbooten, abgesehen von 2 EUR/Tag Parkgebühr. - Hier nun die kalte Dusche:

Blaustein-See GmbH, See- und Uferordnung, 20160714/20170718, hat geschrieben: § 6 Verbote
Verboten ist: ... 19. das Nacktbaden (FKK) sowohl im Uferbereich als auch im Wasser ...

§ 16 Hausverbot und Entziehung der Zulassung
... (2) Verstöße gegen die See- und Uferordnung und die Betriebsvorschriften sowie Störungen von Ruhe und Ordnung können ebenso wie Verstöße gegen Sitte und Anstand u.a. mit zeitweiligem oder dauerndem Hausverbot geahndet werden. Die Einleitung einer evtl. ordnungsbehördlichen oder strafrechtlichen Ahndung bleibt hiervon unberührt.
https://www.blausteinsee.com/see-und-uferordnung-2/
Der Gummibegriff "Sitte und Anstand" wurde nicht vergessen, der zielt nicht nur auf den Schutz des Brauchtums, daß Benutzung von grünen Zipfelmützen am Dienstagvormittag unüblich ist. Die Keule des §118 OWiG wird auch geschwungen.

Entgeldordnung:
http://www.blausteinsee.com/wp-content/ ... am-BSS.pdf

Blaustein-See GmbH hat geschrieben: Die Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH wurde 1982 als kommunale Trägergesellschaft der Kommunen Aldenhoven, Alsdorf, Eschweiler, Stolberg und Würselen gegründet und fungiert als Betreiber des Blaustein-Sees. ...
http://www.blausteinsee.com/fzb-gmbh/

Aha, man kann also auch Seen betreiben, nicht nur Kernkraftwerke oder FKK, wie hier im Forum oft formuliert wird.


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