Mecki hat geschrieben:@ Hajo
Stimmt... Leben endet immer tödlich!
DAS ist allerdings nirgendwo festgeschrieben...
Nee.
Muss ja auch nicht. Gehört einfach so dazu.
Nur was lebt kann sterben und es stirb nur, aber definitiv, was gelebt hat.
Was wir Menschen "
festschreiben" wird ja gern durchaus unterschiedlich gehandhabt (z.B. aktive Sterbehilfe Niederlande vs. Deutschland).
Solche FESTschreibungen sind ja oft auch gar keine.
Siehe Beschneidung von Kindern.
Ein eindeutiger Verstoß gegen Art. 1 und 2 (2) zusammen mit Art 3 (2, 3) GG (auch 140). Dem widerspricht auch nicht Art 6 GG.
Auch die Erklärung der Menschenrechte (UN - Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) - hier z. B. Artikel 4 und 7 - ist hier zu nennen.
Beschneidung ist also ein Rechtsverstoß.
Das hatte das Landgericht Köln am 28. Juni 2012 rechtskräfig beschlossen.
Dann kamen die Proteste.
Beschneidung verbieten kam ja wohl - so Mitglieder des einzigen "auserwählten Volkes" dieser Welt - den Judenpogromen gleich.
Ergebnis: unsere christlich-religös stark manipulierte und dem einzigen "auserwählten Volk" (
Charlotte Knobloch begrüßte die Entscheidung. Sie sei erleichtert darüber, weil die Erlaubnis zur religiös motivierten Beschneidung minderjähriger Jungen ... ein unmissverständliches Signal sei... "Mit diesem Gesetz bleibt die Jahrtausende alte, unverzichtbare und konstitutive jüdische Praxis der Beschneidung auch in Deutschland - wie überall in der Welt - rechtmäßig möglich"... ) ergebene Bundesregierung erreichte im Bundestag die angestrebte Gesetzesänderung:
BGB § 1631d, eingefügt Ende des Jahres 2012.
Der Paragraph verstößt gegen die genannten Artikel eindeutig.