Ich habe noch nirgendwo ein Schild gesehen:
Ab hier ist Nacktwandern verboten!
norbert hat geschrieben:Ich habe noch nirgendwo ein Schild gesehen:
Ab hier ist Nacktwandern verboten!
Zett hat geschrieben:Wie kommt Ihr darauf, dass Nacktwandern überall erlaubt sei?
riedfritz hat geschrieben:Damit die textilen Wanderer nicht erschrecken, sondern von vorneherein wissen, daß sie Nackten begegnen können und der Anruf bei der Polizei erfolglos ist.Wenn Nacktwandern überall erlaubt ist, warum gibt es offizielle Nacktwanderwege?
Zett hat geschrieben:Wie kommt Ihr darauf, dass Nacktwandern überall erlaubt sei?
norbert hat geschrieben:Ich habe noch nirgendwo ein Schild gesehen:
Ab hier ist Nacktwandern verboten!
Jochen53 hat geschrieben:soweit ich weiß, fällt Nacktheit alleine nicht unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB)" solange keine sexuellen Handlungen vorgenommen werden. Nacktheit könnte bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG wegen "Belästigung der Allgemeinheit" darstellen und könnte theoretisch mit einem Bußgeld geahndet werden, was jedoch praktisch nie geschieht, meistens wird bestenfalls ein Platzverweis erteilt.
Prediger hat geschrieben:So wie ich die Rechtslage verstanden habe ist das tatsächlich so. Du darfs dich überall nackt aufhalten, es darf dich nur dabei keiner sehen, der das nicht gut heißt.
Jochen53 hat geschrieben:Ich glaube, bei den meisten Begegnungen sind die Textiler vor allem eines: Überrascht, und zwar, weil sie damit nicht gerechnet haben und spontan nicht wissen, wie sie reagieren sollen.
Jochen53 hat geschrieben:Leider ist ja die Akzeptanz von Nacktheit in unserer Gesellschaft, ebenso wie die Toleranz gegenüber anders Denkenden und Handelnden, nicht sehr weit verbreitet mit leider ständig sinkender Tendenz.
Mitglieder in diesem Forum: knipser und 70 Gäste