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Re: FKK und Fotos

Beitrag von Aria » Mo 10. Jul 2017, 11:08

Bummler hat geschrieben:Hier geht es um Fotos und FKK.
Ja, ich bin für Fotos beim FKK und ich bin auch dafür diese zu "veröffentlichen". Ich bin aber dagegen diese Fotos zum Mobbing oder gar zu Ehrverletzungen zu missbrauchen.
Da sind wir einer Meinung.


Bummler hat geschrieben:Diese Persönlichkeitsverletzungen müssten sanktioniert werden, nicht die Nacktfotos.

Aber das ist wohl ein frommer Wunsch.
Das ist kein frommer Wunsch, sondern Wirklichkeit: Persönlichkeitsverletzungen werden in Deutschland aufgrund des geltenden Rechts bereits sanktioniert.

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Re: FKK und Fotos

Beitrag von Hans H. » Di 11. Jul 2017, 12:12

Richtig, genau darum geht es nämlich in den vielen Regelungen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts (etwas unübersichtlich verteilt auf das GG, BDSG, EU-DSGVO, KUG, SGB X, TMG, TKG, StGB und noch weiteren kleineren Textabschnitten in anderen Regelwerken).

Beim Bild ist deshalb eben die Zustimmung der abgebildeten Person vor Veröffentlichung erforderlich. Das Fotografieren ist aber im Allgemeinen erlaubt, solange es nicht aus dem Versteck heraus, nicht mit unberechtigtem Einblick in Privatbereiche bzw. in Situationen mit privatem Charakter und nicht bei Unfallopfern geschieht und auch nicht ein örtliches Fotografierverbot besteht.

 
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Re: FKK und Fotos

Beitrag von tonius » Di 11. Jul 2017, 15:40

Hallo,
was mich wundert ist, das die mehr oder weniger nackt abgebildete Person und nicht das Schw... dass das Bild veröffentlich geächtet wird.
Alle Menschen sind mal mehr oder weniger nackt, was kein Verbrechen ist. Das hochladen von heimlich gemachte Bilder soll nicht geahndet werden??????

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Re: FKK und Fotos

Beitrag von Sachsenrheini » Do 13. Jul 2017, 19:05

Aria hat geschrieben:Ja, das ist ein viel benutzter Argument: Immer, wenn irgendwo etwas Schlimmes passiert, werden neue Gesetze bzw. härteren Strafen gefordert. So zuletzt nach dem Tod einer Studentin durch Raser in Köln 2015. Jetzt liegt der Entwurf eines Gesetzes vor, in dem bis zu zehn Jahre Gefängnis für die Teilnahme an illegalen Rennen angedroht werden, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird.

Ich bezweifle, ob die härtere Strafe ähnliche Fälle wie in Köln verhindern wird. Warum? Weil Täter allgemein nicht damit rechnen, gefasst zu werden. Und bei solchen illegalen Rennen, wo Adrenalin bzw. Sucht eine Hauptrolle spielt, schon gar nicht. Diese Leute gefährden vor allem sich selbst, aber sie blenden die Gefahr einfach aus. Wird schon nichts passieren, denken sie. Und an das erwischt werden, denken sie schon gar nicht.

Wichtiger als Gesetzesverschärfung wäre in diesem Fall die Errichtung legaler Rennstrecken, wo die Geschwindigkeitsfanatiker sich untereinander messen könnten, ohne andere zu gefährden. Das nennt man Prävention. Und die ist immer der Repression vorzuziehen. Weil Repression, im Gegensatz zu Prävention, nichts verhindert, sondern vor allem die Rachegefühle der Bevölkerung befriedigt. Wäre dem anders, dürfte es keine Morde mehr geben, denn wer riskiert schon bewusst danach lebenslang eingesperrt zu werden oder – in anderen Staaten – auf dem elektrischen Stuhl zu landen.


Auch wenn ich dir sowohl mit der Beobachtung des reflexhaften Rufens nach Strafverschärfungen, als auch mit dem begrenzten präventiven Wirkens von Strafhöhen recht gebe, so liegt die Sache in dem zitierten Fall doch arg anders. Das will ich dir in zwei Punkten begründen:
(1) Zum einen gibt es in Deutschland im (Verkehrs-)Strafrecht eine krasse Unterbewertung der Situation, wo Verkehrsteilnehmer Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer vorsätzlich gefährden. Da sind illegale Autorennen nur ein Punkt. Ich denke auch an krasse Unterschreitung des Mindestabstandes beim Überholen von Radfahrern, Weglassen des Schulterblicks beim Abbiegen usw. Der Sicherheitsabstand ist z.B. die Lebensversicherung eines Radfahrers. Der hat keine Knautschzone und kommt es dann doch zu einer Kollision, dann sind die Folgen in aller Regel katastrophal. Ein einspuriges Fahrzeug ist nicht eigenstabil. Straßenschäden oder anderen Hindernissen weicht es durch Schlenker aus, Windböen (von denen man hinter der Windschutzscheibe nix ahnt) können ein einspuriges Fahrzeug gern mal um einen ganzen Meter seitlich versetzen. Wer mit 50cm Abstand an einem Radfahrer vorbei fährt, spielt Russisch Roulett, zielt dabei aber nicht auf sich! Zu allem Überfluss geschieht das häufig sogar noch mit Vorsatz, weil PkW-Fahrer durch "Schneiden" vermeintliches Fehlverhalten "sanktionieren" wollen. In diesem Punkt sehe ich grundsätzlich schon eine Schieflage in unserer Rechtssprechung, mit Leib und Leben von anderen darf man nicht ungestraft derart fahrlässig umgehen können! Zugegeben, das ist auch ein Problem der Beweisführung. Aber was z.B. Tempoverstöße und oder Unterschreitung des Sicherheitsabstandes auf der Autobahn betrifft, hat die Polizei auch Mittel und Wege gefunden, diese gerichtsfest nachweisen zu können. Man muss solche Dinge auch verfolgen wollen. So extreme Unterschreitungen von Mindestüberholabständen, selbst vor den Augen der Polizei, werden durch diese in der Regel nur mit der Bemerkung "Ist es zu einem Unfall gekommen? Na dann ist ja alles gut!" gutiert. Selbst wenn ein PkW einem Radfahrer hinten auffährt und an beiden Fahrzeugen erstmal keine Schäden erkennbar sind, weigert sich die Polizei überhaupt eine Unfallaufnahme zu machen!

(2) Illegale Autorennen ansich bilden auf deutschen Straßen überhaupt keinen eigenen Straftatbestand. Solange niemand zu Schaden kommt, reden wir in aller Regel nur von Ordnungswidrigkeiten (Tempo, Rotlichtverstoß)! Es ist extrem schwer nachzuweisen, dass ein Autorennen eine wirklich hart verfolgte Straftat darstellt. Gelingt der Nachweis, dann kann dies bis hin zu Mord gehen. Demzufolge wurden kürzlich die Teilnehmer eines illegalen Autorennens, die in Berlin einen anderen PkW-Fahrer getötet hatten, wegen Mordes ziemlich drastisch verurteilt. Die Todesraser vom Auenweg in Köln bekamen zunächst nur Bewährungsstrafen (welche jetzt vom Bundesverwaltungsgericht kassiert wurden). Ein anderer Raser, der auch einen Radfahrer totgefahren hatte, bekam 33 Monate Haft, aber da war die Beweislage wegen eines GPS-Trackers im Unfallfahrzeug auch deutlich einfacher. Die Idee des Gesetzes der Bundesregierung ist wohl, diese Lücke zwischen Bewährungsstrafen und vielen Jahren Haft zu schließen und einen Straftatbestand einzuführen, wo nach solchen Geschichten klarer als bisher ist, wie damit zu verfahren ist. Es kann ja nicht sein, dass es von Glück und Geschick des Anwalts abhängt, ob man aus so einer Nummer mit vielen Jahren Haft oder ner Bewährungsstrafe raus geht. Und es geht auch nicht, dass das Russisch-Roulett-Spielen nur dann bestraft wird, wenn sich ein Schuss löst.

Was den konkreten Fall in Köln betrifft, so muss man zusätzlich noch beachten, dass es hier eine Raser-Szene gibt. Nach einer ganzen Serie von tödlichen Unfällen 2015, aber auch eben solchen Rasertouren mit >100km/h durch die Innenstadt und über rote Ampeln, hat die Polizei hier endlich eine Ermittlergruppe gebildet, die sich mit der Szene beschäftigt. Das Problem gibt es auch in anderen Städten. Ich gebe dir recht, dass Strafen allein hier nicht weiter helfen, die abschreckende Wirkung auch eher gering ist. Was die Leute eher treffen würde, wäre die Sicherstellung der Fahrzeuge und wie in so vielen ähnlichen Situationen auch, eine zeitnahe Verurteilung. Rennstrecken bringen wenig. Der Nürburgring ist quasi vor den Toren Kölns, aber außerhalb des Interesses der Raserszene. Posen auf der Kö oder in der Kölner Innenstadt und suchen halt gerade bei den illegalen Rennen auf nicht abgesperrten Straßen ihren Adrenalinkick.

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Re: FKK und Fotos

Beitrag von Aria » Do 13. Jul 2017, 21:00

Sachsenrheini hat geschrieben:(1) Zum einen gibt es in Deutschland im (Verkehrs-)Strafrecht eine krasse Unterbewertung der Situation, wo Verkehrsteilnehmer Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer vorsätzlich gefährden.
[…]
Zugegeben, das ist auch ein Problem der Beweisführung.
Das gilt für jede Art der Gesetzübertretung und ganz unabhängig von der Hohe der zu erwartenden Strafe.


Sachsenrheini hat geschrieben:(2) Illegale Autorennen ansich bilden auf deutschen Straßen überhaupt keinen eigenen Straftatbestand.
Man kann nicht für jede Art der Übertretung der Verkehrsregeln einen eigenen Gesetz formulieren.


Sachsenrheini hat geschrieben:Solange niemand zu Schaden kommt, reden wir in aller Regel nur von Ordnungswidrigkeiten (Tempo, Rotlichtverstoß)! Es ist extrem schwer nachzuweisen, dass ein Autorennen eine wirklich hart verfolgte Straftat darstellt. Gelingt der Nachweis, dann kann dies bis hin zu Mord gehen. Demzufolge wurden kürzlich die Teilnehmer eines illegalen Autorennens, die in Berlin einen anderen PkW-Fahrer getötet hatten, wegen Mordes ziemlich drastisch verurteilt.
Die Verurteilung wegen Mordes beweist, dass die Gesetze bereits ausreichend sind.


Sachsenrheini hat geschrieben:Die Todesraser vom Auenweg in Köln bekamen zunächst nur Bewährungsstrafen (welche jetzt vom Bundesverwaltungsgericht kassiert wurden).
Da war die Beweislage vielleicht nicht eindeutig oder der Raser hatte einen guten Anwalt, dann gilt „im Zweifel für den Angeklagten“.


Sachsenrheini hat geschrieben:Es kann ja nicht sein, dass es von Glück und Geschick des Anwalts abhängt, ob man aus so einer Nummer mit vielen Jahren Haft oder ner Bewährungsstrafe raus geht.
Warum soll gerade bei diesen Delikten nicht gelten, was bei allen anderen Gerichtsverhandlungen gang und gäbe ist?


Sachsenrheini hat geschrieben:Ich gebe dir recht, dass Strafen allein hier nicht weiter helfen, die abschreckende Wirkung auch eher gering ist.
Eben, härtere Strafen schrecken nicht ab – siehe dazu meinen vorigen Beitrag –, sondern ziehen vielleicht andere Delikte nach sich: z.B. Fahrerflucht, um nicht an Ort und Stelle erwischt zu werden. Dann ist die Beweislage schon schwieriger, was man z.B. bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss sehen kann: Wird der Täter erst nach Tagen gefasst, ist er wieder nüchtern, und man kann ihm den Alkohol nicht mehr nachweisen. Und warum er weggelaufen ist? Stand unter Schock, was man ihm natürlich nicht absprechen kann.

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Re: FKK und Fotos

Beitrag von Hans H. » Fr 14. Jul 2017, 00:09

Ich denke, diese Diskussion (wobei ich hier der Argumentation von Aria zustimme) führt zu weit weg vom Thema.
Es ging ja darum, dass wir recht klare Regelungen haben, in welchen Fällen man gar nicht fotografieren darf und was vor Veröffentlichung von erlaubt hergestellten Fotos mit Personen zu beachten ist. Diese Regeln sind größtenteils recht alt. Nur die wenigen neuen speziellen Fotografierverbote im StGB wie von hilflosen Unfallopfern oder von unbekleideten Kindern mit der Absicht, damit Handel zu betreiben sind hinzugekommen, aber ansonsten hatten wir hier nicht die Diskussion, ob da noch weitere Regeln gebraucht werden. Nein, die braucht man nicht, aber im Zweifelsfall muss man sich eben auch bemühen, das Recht nach bestehenden Gesetzen durchzusetzen.

Angezweifelt wurde in der Diskussion zwischendurch der Sinn überhaupt solcher Regelungen, weil man damit ja unerlaubtes Fotografieren nicht verhindern kann. Aber mit diesem Zweifel am Sinn kann man ja das gesamte StGB in Zweifel ziehen. Durch Gesetze allein verhindert man keine Straftaten.

Angezweifelt wurde auch der Sinn dieser Regelungen, weil es doch nichts machen würde, wenn irgendwo ein Nacktfoto erscheint. Doch diese Argumentation kann man nicht gelten lassen, weil da so getan wird, als ob das eigene persönliche Empfinden auf alle anderen Menschen übertragen werden müsste. Auf sich selbst bezogene Sichtweisen dürfen aber keinesfalls Grundlage zur Bewertung von Persönlichkeitsrechten sein. Persönlichkeitsrecht bedeutet nun mal die persönliche Freiheit in allen vielfältigen Variationen der menschlichen Persönlichkeiten.

 
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Re: FKK und Fotos

Beitrag von riedfritz » Fr 14. Jul 2017, 06:28

Aria hat geschrieben:
Sachsenrheini hat geschrieben:Es kann ja nicht sein, dass es von Glück und Geschick des Anwalts abhängt, ob man aus so einer Nummer mit vielen Jahren Haft oder ner Bewährungsstrafe raus geht.
Warum soll gerade bei diesen Delikten nicht gelten, was bei allen anderen Gerichtsverhandlungen gang und gäbe ist?
Das ist nun mal der Sinn von Gerichten, jeden Einzelfall zu bewerten. Dazu gehört u.a. die Bewertung der Persönlichkeit der Täter. In der Strafprozessordnung ist auch geregelt, bis zu welcher Strafhöhe eine Aussetzung zur Bewährung möglich ist.
Ausser dem "geschickten Anwalt" ist in der Verhandlung auch ein "geschickter Staatsanwalt" dabei, der bei einem ihm nicht zusagenden Urteil ebenfalls die Möglichkeit hat, eine höhere Instanz einzuschalten!

Viele Grüße,

Fritz

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Re: FKK und Fotos

Beitrag von Horst » Fr 14. Jul 2017, 06:51

Hans H. hat geschrieben:Ich denke, diese Diskussion (wobei ich hier der Argumentation von Aria zustimme) führt zu weit weg vom Thema. ...
Hallo,

so sehe ich das auch.

Der Fokus zum Ausgangsbeitrag sollte auch nicht verlorengehen.

Gruß
Horst

 
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Re: FKK und Fotos

Beitrag von jaim4 » Do 27. Jul 2017, 12:07

Nachtfotos im Internet sind für mich kein Problem. Es gibt so viel Erotik im Internet (90% vom WWW), dass es enorm Zufall ist wenn dich jemand erkennt. Zudem zensiert Google und die anderen Monopolisten fast alle Erotik-Inhalte.

Ich hatte vor einigen Jahren Amateurfotos gemacht und es erkannte mich bis jetzt niemand.

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Re: FKK und Fotos

Beitrag von Andreas65 » Do 27. Jul 2017, 17:05

Hallo jaim4,

ein Wort in Gottes Gehörgang. Aber es gibt ja teilweise immer dummer Zufälle.

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