Hans H. hat geschrieben:Aber bitte berücksichtigen: dieses Gesetz war eine Umsetzung einer EU-Forderung. Die Bundesregierung war da zum Handeln in diese Richtung gezwungen.
Keineswegs war die Bundesregierung dazu gezwungen, denn – Zitat aus dem von dir verlinkten Kommentar:
In den Erläuterungen zur Lanzarote-Konvention ist ausgeführt, dass hierfür nationale Standards maßgeblich sind bzw. Bilder erfasst werden, die obszön sind oder nicht im Einklang mit der öffentlichen Moral stehen.Wenn man wollte, könnte man also erklären, dass bei uns FKK-Bilder nicht der öffentlichen Moral widersprechen. Vielleicht hätten wir FKK-ler Stimme erheben und den Gesetzgebungsprozess entsprechend beeinflussen können. Aber aufgrund der Hysterie hierzulande waren alle FKK-ler nicht nur mucksmäuschenstill, sondern griffen – auch in diesem Forum! – diejenigen an, die auf diese Gefahr rechtzeitig hingewiesen haben.
Ocean hat geschrieben:Ich glaube nicht das die Familie der Ursprung der meisten erstellten Kinderpornografischen Bilder ist, zumindest nicht in dem Sinne, wie es das Gesetz meint, denn eine Weitergabe von Nacktfotos an dritte ist ja im Gesetz verboten, egal was drauf zu sehen ist.
Woher sollen die Bilder denn sonst kommen, wenn nicht aus Familien-, Verwandten- und Bekanntenkreis? Kinder sind gerade diesen Personen gegenüber ziemlich arglos.
Wie schon gesagt, liegt das eigentliche Problem darin, dass neuerdings auch einfache Nacktfotos von Kindern und Jugendlichen als pornografisch gelten, wenn diese Fotos dazu dienen, den Besitzer sexuell zu erregen. Hier der entsprechende Passus aus dem o.g. Kommentar (Fettschreibung von mir):
Als Kinderpornografie pönalisiert werden muss demnach jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke. Eine „Unnatürlichkeit“ oder „Geschlechtsbetontheit“ der Abbildung ist für die Strafbarkeit nicht erforderlich, es genügt die subjektive Zweckbestimmung. Ocean hat geschrieben:Versende ich diese Bilder an Kollegen, mache ich mich immer noch nicht strafbar, …
Doch, du machst dich strafbar, wenn dieser Kollege ein Pädophiler ist. Und wenn er gefasst wird, bist du wegen der Herstellung und der Verbreitung der Kinderpornografie dran.