Eule hat geschrieben:@ Klaus_59
Sorry, da habe ich jetzt nicht vorher ins Gesetzbuch geschrieben. Aber dann gibt dein Ausspruch:auch nichts her. Oder muss oder soll ich davon ausgehen, dass du sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit befürwortest?Was mich ankotzt ist die ewige Mär von "Erregung öffentlichen Ärgernisses".
Du bist heute ein bisschen schwer von Begriff. In den Artikeln ist mal wieder von Erregung öffentlichen Ärgernisses die Rede, obwohl es nur um Nacktheit ohne sexuelle Handlung geht, was de facto keine sexuelle Handlung ist. Und dieser Stuss steht in nahezu jedem verfluchten Artikel über öffentliche Nacktheit. Sogar Polizeisprecher geben so einen Müll von sich.
Indes ist es mir egal, ob welche in der Öffentlichkeit poppen.