http://www.berliner-zeitung.de/berlin/b ... --24564980
https://www.youtube.com/watch?v=z9HoLryZjyQ
Klaus_59 hat geschrieben:Was mich ankotzt ist die ewige Mär von "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Das scheint so tief verwurzelt zu sein wie der unglaublich hohe Eisengehalt von Spinat.
Das ändert jedoch nichts daran, dass der Begriff des öffentlichen Ärgernisses ein unbestimmter juristischer Begriff ist und es immer eine Zeit braucht, bis dieser in bestimmten Fragen zu einer klaren Aussage kommt.Was mich ankotzt ist die ewige Mär von "Erregung öffentlichen Ärgernisses".
Sorry, dieses ist Unsinn. Der hohe Eisengehalt im Spinat war ein Messfehler und ist längst richtig gestellt. Der Begriff des öffentlichen Ärgernisses wird aber stets ein strittiger Begriff sein, in dem Sinne, was dorthin sortiert werden muss und was nicht.Das scheint so tief verwurzelt zu sein wie der unglaublich hohe Eisengehalt von Spinat.
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
auch nichts her. Oder muss oder soll ich davon ausgehen, dass du sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit befürwortest?Was mich ankotzt ist die ewige Mär von "Erregung öffentlichen Ärgernisses".
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