norbert hat geschrieben:Wie kann man an diesen Text kommen?
Soweit ich weiß, muß man ein berechtigtes Interesse darlegen. Ich habe jetzt den Fall, daß ich für meine Mutter die Abschrift eines Urteils bei einem Gericht besorgen will. Die Geschäftsstellenbeamtin wies mich darauf hin, daß ich eine genaue Begründung beifügen muß, warum ich das Urteil brauche. Natürlich werden im Text Namen usw. geschwärzt.
Höhere Gerichte (Amtsgerichte eher selten) veröffentlichen ihre Entscheidungen oft im Internet, der
BGH etwa fast alle seit 2000. Angesichts der damit verbundenen Arbeit (für Anonymisierung und Digitalisierung) lohnt sich das für hochrangige Gerichte eher, weil die Entscheidungen viel weitergehende Konsequenzen haben.
Für Baden-Württemberg gibt es eine
zentrale Datenbank, in der Entscheidungen aller Landesgerichte (ordentliche, Arbeits-, Sozial-, Findanz-, Verwaltungsgerichte) aller Ebenen sowie der Staatsanwaltschaften veröffentlicht werden, freilich nicht alle.
In unserem Fall müßte man also darlegen, daß man sich auf dieses Urteil berufen will, was für einen Naturisten natürlich unglaubwürdig ist, denn der Mann wurde ja verurteilt. Ein berechtigtes Interesse könnte allenfalls jemand geltendmachen, der sich durch nackte Menschen belästigt fühlt und strafrechtlich gegen diese vorgehen will. Nach allem, was wir wissen, würde dieses (Fehl-)Urteil jedoch kaum als Vorlage für andere Gerichte taugen.
Grüßle
Waldkauz