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Allgemeine rechtliche Aspekte

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von Tim007 » So 6. Dez 2015, 13:36

Zett hat geschrieben:@Tim007
bleibt die Macht im Lande bei den Reichen, den Medien- und Konzernbesitzern - und diese diktieren, also nichts mit Mehrheit entscheidet! Dies ist ein schöner Traum, den wir glauben sollen, damit wir uns weiter untertänig regieren lassen.


Und wie könnte die Demokratie nach Deinem Idealbild aussehen, Zett?
Mir ist das alles zu platt, was Du äußerst. Jetzt fehlt nur noch der fette Kapitalist mit einem Zigarrenstummel im raffgierigen Maul.

Natürlich, es gibt viel an den gegenwärtigen Verhältnisse auszusetzen.
Man könnte auch einiges ändern. Trotzdem ist es nicht in Ordnung, ständig herumzumosern, ohne Alternativen aufzuzeigen.

Mehr noch: "Die" Wirtschaft ist nicht automatisch was Böses.

Bleib auch Du gesund!
Gruß Tim

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von nordnackt » So 6. Dez 2015, 13:49

Die Beiträge entfernen sich sehr weit - zu weit - vom Thema. Eine grundsatzpolitische Debatte hat mit FKK nichts zu tun. Ich würde mich sehr freuen, wenn hier das Sachthema dargestellt und ggfs. erörtert werden könnte.

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von Aria » So 6. Dez 2015, 14:20

Du meinst, Zett, es gibt keine richtige Demokratie auf Erden? Die Frage ist: Warum?

Gleichwohl finde ich diese unvollkommene Demokratie besser als jede andere Regierungsform. Kennst du welche, die besser ist? Wenn ja, nenne sie, wenn nein, schweige!

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Re:

Beitrag von Phragmites » So 6. Dez 2015, 20:12

Tim007 hat geschrieben:…Und wie könnte die Demokratie nach Deinem Idealbild aussehen…

Anstatt diese sinnlose Frage zu stellen - denn diese 'Demokratie' wird in der sozialen Realität nie und immer nicht nach Idealbildern von Einzelpersonen geformt -, sollte sich die Frage stellen: wie könnte das Ideal ohne diese 'Demokratie' aussehen und wie könnte wer wann und wo da hin gelangen ?

 

Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von guenni » So 6. Dez 2015, 20:42

tims frage ist gewiss nicht sinnlos, denn z.b. zett als einzelperson könnte ja schon mal sagen, wie seine idealform der demokratie aussieht wenn er seine kritik an den verhältnissen bei uns so fundamental vorbringt.
aber: können wir uns in unserer pluralen gesellschaft alle auf EIN ideal verständigen?

zetts äußerungen zu unserer wirtschaft sind allerdings ideologisch verblendet. so schwarz-weiß ist es nun mal nicht.
auch da die frage: wo ist die bessere alternative (in der welt)?

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von Horst » So 6. Dez 2015, 22:15

Hallo,

kehrt bitte wieder zum eigentlichen Thema dieses Threads zurück!

Gruß
Horst

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von Bummler » Mo 7. Dez 2015, 11:07

nordnackt hat geschrieben:
Für echte Nacktwanderfälle kann ich mir es nicht vorstellen.

....

Abschließend noch eine Anmerkung: In Ansehung des Bußgeldkataloges sind die festgesetzten 100,00 € für den Ausgangsfall m.E. sehr moderat. Auch insoweit würde ich bei vergleichsweiser Betrachtung mit einem erheblich geringeren Bußgeld und deshalb, wenn man sich nicht ganz doof anstellt und es nicht auf eine rechtsmittelfähige Entscheidung ankommen lassen will, jedenfalls mit einer Verfahrenseinstellung nach § 47 OWiG für harmlose Nacktwanderfälle rechnen.



Na schön. Dann sollten wir uns vielleicht um die Regeln kümmern, damit der Textile sogleich erkennt, dass man harmlos nackt wandert.
Richtig ist offensichtlich (hoffentlich!), dass nacktes Dasein im öffentlichen Raum juristisch nicht sanktioniert wird (Sonderfall Schweiz s.a. Puistola, vielerlei Veröffentlichungen).

Im Gegensatz dazu steht sexuelles Tun (Exhibitionismus, öffentliches Ärgernis). Da aber mitunter dieses strafbare Tun auch nackt praktiziert wird, besteht Verwechslungsgefahr! Und in dem Verwechslungsfalle besteht die Gefahr von mehr als einem geringen Bußgeld.

Hier ist nachzuhaken, leider sind die Quellen und Beispiele dürftig. Wichtig wären z.B. Urteile die diesen Sachverhalt abgrenzen. Also ab wann ist Nacktheit sexuell, im juristischen Sinne und wann ist sie harmlos. Und zwar so, dass auch ein hysterischer Textiler dies erkennt.

Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, das nackte Radtouren nie mit sexueller Nacktheit in Verbindung gebracht werden, da Sex auf dem Fahrrad wohl unmöglich ist. Aber ich will das nicht ins Lächerliche ziehen. Denn es geht ja wirklich darum, dass man bei schönem Wetter ohne Gewissensbisse nackt baden oder spazieren gehen oder sich sonnen kann.

Im Grundsatz kommen wir ja wieder auf das Problem, dass viele Textile Nacktheit grundsätzlich mit Sexualität und damit mit Schweinskram gleich setzen.

Ich fürchte es gibt keine Lösung...

 
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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von riedfritz » Mo 7. Dez 2015, 17:33

Bummler hat geschrieben: Wichtig wären z.B. Urteile die diesen Sachverhalt abgrenzen. Also ab wann ist Nacktheit sexuell, im juristischen Sinne und wann ist sie harmlos. Und zwar so, dass auch ein hysterischer Textiler dies erkennt.
Genau aus diesem Grunde sind die Umschreibungen im Gesetz "schwammig" und setzen für eine Veurteilung eine Einzelfallbegründung voraus.


Viele Grüße,

Fritz

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von nordnackt » Mo 7. Dez 2015, 21:16

Das, was Bummler abgegrenzt wissen möchte, nennt sich Leben, mit all seinen Varianten und Möglichkeiten. Hier dürfen die Probleme jedoch nicht so sehr retrospektiv juristisch sein, sondern sich eher im Praktischen vor Ort ergeben. Ob nämlich eine Handlung die objektiven und insbesondere subjektiven Merkmale einer (Sexual-) Straftat erfüllt, ist im Nachhinein relativ einfach festzustellen. Der Erfahrungsthread hierzu zeigt dabei, dass die juristische Relevanz jedenfalls mit Bezug zur FKK sehr gering ist. Sexualstraftaten gibt es natürlich reichlich, jedoch kaum mit Abgrenzungsfragen. Anders, und hier müsste Bummler ansetzen, liegt es mit der Einordnung durch Passanten. Hier spielt die Musik. Der durchschnittliche Passant hat nämlich eine Meinung, feste Wertvorstellungen und gewisse Erwartungen, juristisch aber absolut keine Ahnung. Er mag mitunter also falsch und für uns nicht nachvollziehbar reagieren. Hierauf sollte man sich vorbereiten und angemessen reagieren. Juristische Probleme, erst recht schwierige, ergeben sich daraus noch lange nicht.

Jeder ist selbst gefordert, sich so zu benehmen, dass es aus Sicht eines vernünftig denkenden durchschnittlichen Bürgers nicht zu Fehldeutungen kommt.

 

Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von guenni » Mo 7. Dez 2015, 21:44

nordnackt hat geschrieben:Jeder ist selbst gefordert, sich so zu benehmen, dass es aus Sicht eines vernünftig denkenden durchschnittlichen Bürgers nicht zu Fehldeutungen kommt.


und genau das ist ja nicht einfach. allein schon die nacktheit im öffentlichen raum ist für viele vernünftig denkende schon provokation genug, denen geht es dann nicht mehr um deutung oder fehldeutung. für diese ist der fall - juristisch keine ahnung habend - eindeutig.

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