Mit Erstaunen habe ich erfahren, daß der einst so mühevoll zusammengeklöppelte Strafrechtsparagraf über das Fotografieren "in besonders geschützten Räumen" handwerklich so bescheuert gemacht wurde, daß Orte, an denen sich Menschen sogar nackt aufhalten, gerade *nicht* davon erfaßt und geschützt sind.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... upskirting
Während dagegen das Fotografieren eines bewußt der ganzen Stadt vorgezeigten Gesäßes in aufreizender "Arsch-frißt-Hose"-Umhüllung nach dem Wunsch einiger Feministen hundert Jahre Gefängnis mit täglichen Auspeitschungen geben soll (die Sache mit der beim Joggen gefilmten Frau.)
Vielleicht kommt ja trotzdem etwas Vernünftiges heraus bei dem aktuell laufenden Versuch, diese Lücke zu schließen. Wie hier schon verschiedentlich zu lesen war, ist das ja besonders für Jüngere ein Problem bezüglich FKK, daß sie jederzeit fotografiert werden können. Vielleicht hätte eine gesetzliche Regelung ja zur Folge, daß in FKK-Bereichen etwas weniger mit dem Handy herumhantiert wird.