Diese Sicht ist nicht rechtskonform, denn die Zustimmung muss absolut freiwillig sein und die Teilnahme an...
Diese Form der Teilnahmebedingung ist möglich, denn hier übt der Veranstalter sein Hausrecht aus.
Auch in Deutschland wird dies so praktiziert, dass nur Einlass/Zutritt bekommt, der zustimmt, dass fotografiert, bzw. gefilmt wird und er/sie ggf. veröffentlicht wird.
Das ist normale Praxis !
... aber die Meinungen entsprechen zum Teil nicht dem aktuellen Recht (bei Kinderbildern) und ...
Auch in diesem Punkt muss ich Dir widersprechen. Im Zusammenhang mit der Freikörperkultur dürfen auch Kinder mit abgebildet werden. Ich richte mich hier voll und ganz nach den Richtlinien der Medienanstalt, welche die Inhalte von Webseiten überwacht, und dem Jugendschutz.