von Puistola » Do 15. Okt 2015, 11:47
Wie schätzt Du das Ansehen eines nackten Mannes mit bekleideter Familie
bei euch zuhause ein?
Nich anders wird das auch in Traunkirchen sein.
Über die Rechtslage bezüglich Nacktheit in der Öffentlichkeit in Österreich
weiss ich, dass es keinen Strafgesetz-§ gibt, der das verbieten oder
Einschränken würde, also ähnlich wie in Deutschland, der Schweiz und
den meisten europäischen Ländern.
Einen derartig absurden Gummi-§ wie den deutschen OWiG§118 gibt
es auf nationaler Ebene sonst nirgends.
Bundesländer, Kantone und andere Körperschaften kochen aber
manchenorts ihr eigenes Süppchen, so z.B. Vorarlberg, dessen
Sittenpolizeigesetz zu den übleren Machwerken gehört, die von einer
Legislative geschrieben worden sind.
Soweit ich gesucht habe, gibt es hinter dem Arlberg keine derartigen
Einschränkungen, aber um die Zugänglichkeit von Gesetzestexten im
Internet scheint es in Austria noch schlechter bestellt, als in Germania.
Am besten, Du recherchierst selbst mal für das betreffende Bundesland.
Ein Hinweis aus der Praxis:
Die NEWT-Wanderungen von Richinude sind seit vielen Jahren ohne
Probleme abgelaufen, auch bei Polizeikontakten gab es keine
Schwierigkeiten. Das betrifft wohl die Länder Salzburg und Tirol,
siehe die entsprechenden Berichte und Videos.
Puistola