ad peter hat geschrieben:Wie ist das am Meer?
Wie riedfritz schon schrieb, existiert zumeist an FKK-Stränden kein Nacktgebot im Sinne einer Verpflichtung nackt zu sein. Du erkennst das häufig auch schon, wenn du einen flüchtigen Blick in die zugehörige Verordnung wirfst, in der du typischerweise so Formulierungen der Art "... ist der Verzicht auf Badebekleidungen zulässig ..." findest. Das klingt also schon eher nach "clothing optional". Personen, die sich durchgängig dort bekleidet aufhalten, werden also allenfalls ein Kopfschütteln und vermutlich auch manch bösen Blick ernten. Wegen ihrer Bekleidung kann Ihnen gegenüber aber kein Platzverbot ausgesprochen werden.
Bezüglich eines zulässigen Nacktgebotes sieht es etwas anders aus, wenn die zuständige Behörde (Gemeinde) das Hausrecht im Bereich des FKK-Strandes an dritte weitergegeben hat - z.B. an einen Campingplatzbetreiber neben dem FKK-Strand. Dann ist es immer noch ein im Besitz der Gemeinde befindlicher, öffentlicher Strand, der von jeder Person nutzbar ist, aber der Campingplatzbetreiber kann von diesem, ihm quasi abgetretenen Hausrecht Gebrauch machen und z.B. ein Platzverbot gegenüber Dauer-Textilisten aussprechen.
Wie das nun im Falle des FKK-Strandes Stinteck ist, kann ich nicht sagen. Interessant ist aber der Hinweis, das von Nutzern dieses Strandes eine Art Nutzungsgebühr verlangt wird. Durch die Zahlung dieser Gebühr entsteht ein Vertrag mit den Nutzern. Solche Verträge sind immer eine willkommene Gelegenheit besondere Bedingungen aufzustellen: Das würde mühelos ein Nacktheitsgebot ermöglichen.
Anders Beispiel: Schönfeldwiese im englischen Garten (von der es übrigens ein Spiegelbild im Zentrum von Paris gibt - jedenfalls während der hellen Tagesstunden) Die Wiese ist öffentlicher Raum, es gibt auch kein Abtreten des Hausrechts auf dritte - so das kein Nacktheitsgebot für die Wiese existiert..
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