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Straftat: Nacktheit in der eigenen Wohnung verboten

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Re: Straftat: Nacktheit in der eigenen Wohnung verboten

Beitrag von CHICO » Mi 24. Jul 2024, 16:06

Hallo, Regenmacher,

wenn Sie schreiben:

Gemach. Gemach. Eule ist schon in Ordnung……….“
haben Sie mich völlig falsch verstanden. Mir ging es nicht um Verwechselung von Überschrift irgendwelcher Vorschriften!

Mir ging es um die schon scheinbar verzweifelten Bemühungen von Eule, in Erfahrung zu bringen, wo ich von der Schließung von Kitas gelesen habe usw. Aber vergessen wir auch diese Sottise.

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Re: Straftat: Nacktheit in der eigenen Wohnung verboten

Beitrag von Horst » Mi 24. Jul 2024, 17:11

PundV hat geschrieben:
Pullover hat geschrieben:Guckst du:

https://www.t-online.de/heim-garten/woh ... icht-.html

Liebe Grüße, Wilhelm.


Der Artikel besagt eher das Gegenteil.

Hallo,

ich sehe das wie Du. :)

Gruß
Horst

 
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Re: Straftat: Nacktheit in der eigenen Wohnung verboten

Beitrag von Eule » Do 25. Jul 2024, 18:19

@ Regenmacher
Dein Hinweis ist völlig korrekt. Wir im Gericht haben uns in der Regel mit der Bezeichnung der Tat begnügt und aus der Rangfolge der Gesetze war klar, dass hier das OwiG grundsätzlich nicht greift. Die Autorin hat in ihrem Artikel jedoch den Eindruck vermittelt, das eine exhibitionistische Handlung ein Fall für das OwiG sein könnte.

Bezüglich des Falles mit dem Ehepaar, die ihren Sexualakt im Keller vollzog, stimmt dein Hinweis, dass die Polizei von sich aus kein Verfahren einstellen oder eine Sanktion verhängen kann. Dieses ist Aufgabe der StA oder des Gerichts. Was die Polizei kann, ist den aufgebrachten Eltern und Nachbarn zu sagen, dass hier die Erstellung einer Anzeige keinen Sinn macht, weil ein Verstoß gegen das StGB bzw. OwiG nicht vorliegt und die StA dieses Verfahren deshalb einstellen würde. Meiner Erinnerung nach ist die Sache so abgelaufen und hat lediglich in der Presse ihren Niederschlag gefunden. Uns wurde dieser Sachverhalt nur über diesen Presseartikel bekannt, obgleich diese Familie von uns betreut wurde.

 

Re:

Beitrag von Phragmites » Do 25. Jul 2024, 19:53

CHICO hat geschrieben:gelegentlich sind meine Texte hier nicht nüchtern …

das ist allen Leserinnen und Lesern klar

 

Re: Straftat: Nacktheit in der eigenen Wohnung verboten

Beitrag von CHICO » Fr 26. Jul 2024, 08:30

Offensichtlich nicht allen, nicht z. B. der Eule!

 
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Re: Straftat: Nacktheit in der eigenen Wohnung verboten

Beitrag von Eule » Fr 26. Jul 2024, 19:19

@ CHICO
Doch, dieses ist mir klar. Aber diese Erkenntnis ändert nichts an meiner Beurteilung. Dieser deiner Aussage:
Mir ging es um die schon scheinbar verzweifelten Bemühungen von Eule, in Erfahrung zu bringen, wo ich von der Schließung von Kitas gelesen habe usw.
triffst du voll das Schwarze. Mir geht es in der Tat um den Inhalt des gesamten Artikels, um feststellen zu können, was die Aussage der/des Schreiberin/s ist. Ein solches Zitat kann auch auf eine völlig andere Grundlage stehen. Und ich bin bestrebt, auch hier objektiv ausgerichtet meine Meinung zu äußern.
Aber vergessen wir auch diese Sottise.
Wenn du so reagierst, zeigst du mir, dass du an einer objektiven Diskussion nicht interessiert bist. Wenn für dich die Überprüfung deines Zitates eine Sottise ist, dann sagt dieses nichts über mein Begehrden nach einer Überprüfung des Zitates aus, sondern über deine fehlende Bereitschaft zu einer sachlichen Diskussion. Und dieses entspricht dem Persönlichkeitsbild, welches du mir hier von dir vermittelst.

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Re: Straftat: Nacktheit in der eigenen Wohnung verboten

Beitrag von Pullover » Fr 26. Jul 2024, 23:44

Hi, ich schiebe es jetzt schon die ganze Woche vor mir her. Ich muss immer wieder an diesen Fall denken, wo ein Privatmann für sich und seine Familie ein eigenes Hallenbad mit großen Fenstern gebaut hat. Die Fenster zeigen zur Straße, oder in dem Fall sogar zu zwei Straßen, weil das kleine private Hallenbad quasi auf einer Straßenecke steht. Dem Eigentümer wurde verboten dieses Hallenbad mit seiner Familie nackt badend zu benutzen. Gerade in den Abendstunden, wenn dieses Hallenbad innen gut beleuchtet ist, könne man von der Straße gut hineinsehen und damit würde der Straßenverkehr in Gefahr gebracht. - Weiß vielleicht jemand, wie das ausgegangen ist? Gibt es dazu Aktenzeichen, die man googeln kann? - Liebe Grüße, Wilhelm.

 

Re: Straftat: Nacktheit in der eigenen Wohnung verboten

Beitrag von CHICO » Sa 27. Jul 2024, 02:58

Hallo, Eule,

zu Ihrer erneuten Frage nach dem fraglichen Text. Ich hatte Ihnen doch geschrieben wie folgt:

"Wie bekannt, erhalte ich immer viel Unterstützung von meinem Buttler, JAMES. Trotz des Verlustes meines Vermögens in der Spielbank WIESBADEN – Eule, Sie werden es erinnern – bereitet mir JAMES das Lesen „der vielen bedeutenden Medien“ sorgfältig auf. Ich bekomme eine Datei als „Textausschnitte“ mit allen wichtigen Infos aus den besagten Medien. Wann ich aber die fragliche Info wo gelesen habe, habe ich vergessen. Man nennt mich ja einen alten, kranken Mann mit vielen weiteren Fehlern.

Frage an die Eule: Soll JAMES die erwähnten Textdateien Ihnen schicken und Sie suchen dann die fraglichen Stelle? Ich bitte um Nachricht
."

Am besten, Sie telefonieren einmal mit JAMES. Die Telefonnummer lautet: 0123/456 789

Beste Grüße

Axel Geertz

 
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Re: Straftat: Nacktheit in der eigenen Wohnung verboten

Beitrag von Eule » Sa 27. Jul 2024, 18:43

@ CHICO
Am besten, Sie telefonieren einmal mit JAMES. Die Telefonnummer lautet: 0123/456 789
Da wollte wohl einer mal witzig sein. :lol: :lol:

@ Pullover
Dem Eigentümer wurde verboten dieses Hallenbad mit seiner Familie nackt badend zu benutzen. Gerade in den Abendstunden, wenn dieses Hallenbad innen gut beleuchtet ist, könne man von der Straße gut hineinsehen und damit würde der Straßenverkehr in Gefahr gebracht.
Hier geht es um die Frage der Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Entscheidung ist solange korrekt, wenn der Grund objektiv und gerichtsfest nachgewiesen werden kann und solange ein Einblick in den Innenraum des Bades nicht verhindert wird. Mir ist dieser Fall jedoch nicht bekannt und so kann ich kein Aktenzeichen liefern.

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Re: Straftat: Nacktheit in der eigenen Wohnung verboten

Beitrag von Pullover » Sa 27. Jul 2024, 20:05

CHICO hat geschrieben:... Am besten, du telefonierst einmal mit JAMES. Die Telefonnummer lautet: 0123/456 789 ...
(Fehler korrigiert, denn in einem Fkk-Forum ist grundsätzlich die Anrede in der 2. Person Singular.)

Hola Axel, tu número de teléfono con el prefijo 06775 es relativamente fácil de buscar en Google. Entonces, ¿cuál es la tontería con el código de área incorrecto? Por cierto, tu publicación está completamente fuera de tema. - Saludos cordiales, Wilhelm.

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