norbert hat geschrieben:"Nacktwandern ist in der Schweiz verboten, in Deutschland aber erlaubt und ein Trend. In Österreich bewege man sich damit rechtlich in einer Grauzone,..."
Oh heilige Einfalt!
Peter Niehenke wurde in Deutschland und der Schweiz wegen öffentlicher Nacktheit verurteilt.
In Deutschland aufgrund eines vollkommen unhaltbaren Gummi-§, in der Schweiz, genauer
im Kanton Bern aufgrund eines Anstandsartikels des EGzStGB des Kantons Bern.
Dieses Gesetz wurde aber seither totalrevidiert, und das gleiche Bezirksgericht Aarwangen,
vor dem Peter jeden möglichen Fehler beging**, um, ebenfalls aufgrund eines Gummi-§
verurteilt zu werden, sprach einen Mann frei, der sich, neben gewichtigeren Anklagepunkten,
auf dem Parkplatz einer Badeanstalt (Deutsch: 'Freibad', also ein Bad in dem Kleiderzwang
herrscht) mehrfach nackt auszog und wieder bekleidete, auch noch unter den Augen der
herbeigerufenen Polizistin.
Nacktheit sei nicht verboten, stellten Staatsanwalt, Anwalt und Richter einmütig fest in der
mündlichen Verhandlung.
Eindeutig, und mehrfach vom Polizeisprecher bestätigt, ist das nacktwandern nicht
verboten im Appenzell AR und AI benachbarten Kanton St. Gallen, aber auch in Zürich,
Schaffhausen, Bern und in der Waadt, wo es schon vor Jahrzenten einen Freispruch gab
für nacktes Federballspiel am Ufer des Léman, mitten im Stadtpark von Lausanne, und
im Tessin musste eine mit sechs Mann besatzte Strassensperre unverrichteter Dinge
abziehen, nachdem sie unser habhaft geworden war. Meine Frage nach der gesetzlichen
Grundlage liess die tapferen Mannen einknicken ...
Grad vor ein paar tagen war im Deutschschweizer Radio dies zu hören:
http://www.srf.ch/konsum/themen/familie ... eigentlichBis auf die Sache in Bern recht gut recherchiert, aber wer sich damit nicht intensiv
auseinandersetzt oder regelmässig Puistola liest, kommt da niemals klar.
Wie sagt man so schön: Alles ist hier Kchantonal verschieden.
In Österreich hab ich lange gesucht im ungeordneten und schwer zugänglichen
Gesetzesdjungel:
Im StGB steht die übliche Figur des "Erregens öffentlichen Ärgernisses", das aber,
ganz wie in D und CH an eine Sexuelle Handlung gebunden ist. Wandern aber ist
nun mal keine sexuelle Handlung.
Anders ist das in Vorarlberg, wo es ein Sittenpolizeigesetz gibt, das die
Prostitution reguliert und das Nacktbaden verbietet. Tarif für letzteres
im einzigen mir aus der Presse bekannten Fall: € 10.-
Am Mittwoch grölte ein Senn auf der Sünser-Alpe bei Damüls, Vorarlberg, über einen
Kilometer das schöne alemannische Wort 'Sauhund' hinter uns her. Die Polizei rufen
konnte der von seinen Nöten Gequälte aber nicht, dazu war seine Stimme zu leise, bzw.
die Sünser Alpe ein Funkloch ;-))). Auch das gehört dazu: Nicht erwischen lassen.
War es letztes Jahr, dass Richie und seine Leute von der Polizei
Besuch bekamen im Tirol und danach unbehelligt weiterspazierten?
Davon gibt es ein NEWT-Video, bin zu faul zum suchen.
Nun, ich könnte noch stundenlange weiterschreiben, aber das steht alles
in fkk-freun.de unter den Stichworten arecht, drecht und chrecht.
So, jetzt geh ich raus,
Puistola
**Ich war dabei, er folgte meinem Rat nicht. Petrullo hingegen liess sich in AR von mir
vertreten und erreichte bei ähnlicher Ausgangslage einen Freispruch am Kantonsgericht.)