Bummler hat geschrieben:Jaaa! Ich habe die 100 geknackt!!!!
Glückwunsch!!
Gleich steht Horst nackt bei dir an der Tür und überreicht Dir feierlich ein paar selbstgestrickt Klötenwärmer als Geschenk.

Ich weiß jetzt nicht, warum alle auf Aria rumhacken.
Fakt ist doch das die Zensurfreiheit Grenzen hat. Wie oben genannt.
Wenn also diese Grenzen überschritten werden, dann gibt es Zensur.
Vom Prinzip hast Du ja recht. Nur sollte man da differenzieren was genau mit Zensur, in den Einzelfällen gemeint bzw. bewirkt werde will.
Es gibt nicht DIE Zensur. Es gibt eine "Vorzensur" und eine "Nachzensur".
Häufig wird, wie etwa im Grundgesetz unter Zensur die Kontrolle von Presseerzeugnissen vor ihrer Veröffentlichung verstanden. Zensur in diesem Sinne, die sogenannte „Vorzensur“, ist ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das in Art. 5 Abs. 2 GG festgelegt ist. Davon unterscheidet man die „Nachzensur“, bei der erst nach der Veröffentlichung in die Meinungsfreiheit eingegriffen wird. Bei der Vorzensur müssen Medien (Filme, Bücher, Zeitschriften usw.) vor Veröffentlichung entsprechenden Institutionen zur Prüfung vorgelegt werden, die dann gegebenenfalls Abänderungen fordern oder das Werk indizieren. Die Nachzensur ist Bestandteil auch jener Rechtssysteme, in denen Vorzensur laut Verfassung verboten ist. Jeder darf seine Meinung zum Ausdruck bringen, kann aber nachträglich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er dabei gegen Gesetze verstößt. Die Konsequenzen können Einziehung und Indizierung des betreffenden Werkes oder Bestrafung der Person sein. Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind,[10] ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen. Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich, auch wenn sie umgangssprachlich gelegentlich ebenfalls als „Zensur“ bezeichnet wird. Allenfalls im Zuge der sogenannten mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten kommt je nach Sachverhalt der Stellenwert von Art. 5 Grundgesetz auch zwischen Privaten indirekt zum Tragen. Dabei handelt es sich dann allerdings um ein Auslegungsinstrument für andere Gesetze, nicht um eine direkte Anwendung des Zensurverbotes aus dem Grundgesetz.
Ich persönlich unterscheide 2 Arten von Zensur.
Die eine, u.a. wird diese in China, Nordkorea usw. praktiziert, um das Volk, Politisch, Religiös und Gesellschaftlich zu kontrollieren und zu manipulieren, um die Meinungsfreiheit zu isolieren und einzuschränken, und um die eigene Ideologie zu verbreiten zu zu stärken.
Dann die zweite vorm von Zensur, die ich aber nicht als Zensur im klassischen sinne bezeichnen würde, weil irreführend und missverständlich, die Verbreitung von ungesetzlicher Inhalte, zu unterdrücken oder zu verhindern. Den Schutz von Jugendlichen und Kindern zu gewährleisten. Durch Verbote oder ggf. durch Auflagen eingeschränkt zu gewähren.
Die eine Art von Zensur dient der Unterdrückung, die andere Art von "Zensur" dient dem Schutz von Personen und der Gesellschaft.
Es besteht bei der zweiten Art der "Zensur" die Gefahr der Rechtfertigung von einem (Unrechts-) System, diese zu missbrauchen. Wie zb. in der damaligen DDR. Aber dieses Problem bzw. diese Gefahr sehe ich noch nicht einmal ansatzweise in Deutschland (BRD).