Der Spanner legt doch sicherlich wert darauf, alles ganz genau und aus möglichst geringer Entfernung zu sehen. Hierzu wird es erforderlich sein, hier und da einen Zaun zu übersteigen um in den Garten der lieben Nachbarin zu gelangen, und um dort hinter einem Baum, nur drei Meter hinter dem Schlafzimmerfenster, Position zu beziehen. Was ist da jetzt strafrechtlich relevant, wenn der Spanner nur guckt und dabei kein Taschenbillard spielt?
Ich denke, dass man diesen Spanner allenfalls wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und ggf. drei zertretener Kohlrabipflanzen im Gemüsebeet wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) belangen kann.
Es wäre aber noch mal interessant zu wissen, ob das zeitgleiche Taschenbillardspiel strafrechtlich relevant ist, wenn dies in der Dunkelheit nur zu erkennen ist, wenn der "Täter" bei seiner Missetat überrascht und mit einer Taschenlampe erhellt wird. Und macht es dann einen Unterschied, ob der Spanner seine Hose geschlossen oder herabgelassen hat?
Das klingt jetzt vielleicht lustig. Für den einen oder anderen mag diese Frage aber wichtig sein. Schließlich sind wir hier in einem Fachforum.