NaWa hat geschrieben:Ich bestehe auch darauf, dass man hier nicht einfach salopp sagt: "Na das ist doch klar, dass hier die Menschen gemeint sind"!
Es sind alle die gemeint, die die Verordnung lesen.
NaWa hat geschrieben:Ich bestehe auch darauf, dass man hier nicht einfach salopp sagt: "Na das ist doch klar, dass hier die Menschen gemeint sind"!
hajo hat geschrieben:Jedenfalls sollte klar sein, das nicht von ungefähr ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Wortes "Geschlechtsteil" die Buchstabenfolge schlecht darstellt...
Das findet sich in anderen Sprachen nicht so leicht (ich hab aber nicht alle überprüft ).
An jenes - nun aber schon etliche Jahrzehnte altes - Urteil kann ich mich auch noch schwach erinnern. Seinerzeit war ich – so wie jetzt hier – externes(!) Mitglied des damaligen Forums waldfkk.de. Der zitierte Urteilsspruch (meiner – wie geschrieben - schachen Erinnerung nach ließ ich mich damals zu der pointierten Bemerkung hinreißen, dass demnächst Richter in ihren Urteilsbegründungen sinnlos mit zusammenhanglosen Auszügen aus den Telefonbüchern auffüllen können, ohne das dies Folgen für die ergangenen Beschlüsse hätte. Ganz so ist es nicht, denn wenn die Begründungen gar zu wirr sind (z.B. wegen geistiger Erkrankung), dann kann ihnen eine Berufsunfähigkeit bescheinigt werden. In der Tat kommt es auf Fehler in den Urteilsbegründungen gar nicht einmal so sehr an.Hans H. hat geschrieben:Zum primären Geschlechtsmerkmal mit Sicherheit nicht. Dazu wusste P. Niehenke zu gut fachlich Bescheid. Dagegen hätte er mit Rechtsmitteln Erfolg gehabt, da es sachlich falsch gewesen wäre. Die hatten die Sache mit sehr schwammigen Begriffen beurteilt und damit zur Belästigung der Allgemeinheit und Störung der öffentlichen Ordnung erklärt. So etwas, was man sachlich als richtig oder falsch beurteilen kann, war da nicht dabei, sondern nur so subjektive Begriffe wie "abstoßend". Vielleicht hätte er es auch später noch schaffen können, gegen diese viel zu subjektive Bewertung aus dem eigenen Empfinden des Richters vorgehen zu können, wenn er sich nicht mit seinem Rechts-Forum über Fehlurteile erheblich größeren Ärger eingeholt hätte.Konrad R. hat geschrieben:..., dass vom Gericht auch der Po zum primären Geschlechtsmerkmal erklärt wurde.
„Hubert Sorglos“ wird beschuldigt das Fahrrad von „Ingeborg Carlson“ gestohlen zu haben. Der Beschuldigte gesteht die Tat und wird auch bestraft. Ein einfacher Fall – zumal es Zeugen, gibt die Hubert Sorglos beim Diebstahl beobachtet haben. In der Urteilsbegründung schreibt der Amtsrichter den Tathergang und bezieht sich dabei aber auf ein hellblau lackiertes Fahrrad, obwohl – es liegen eindeutige Aussagen der Ingeborg vor - das gestohlene Fahrrad in Wirklichkeit schwarz lackiert war. Ist das jetzt ein „Fehlurteil“ ? Natürlich nicht, denn es kommt bei der Beantwortung der Frage „Diebstahl oder nicht Diebstahl ?“ auf die Farbe des gestohlenen Gegenstandes nicht an. Revisionen werden daher nie mit Fehlern in Urteilsbegründungen – die juristisch sogar nur zusätzliche Erläuterungen sind – ermöglicht, sondern heben eher z.B. auf „fehlendes Rechtsgehör“ o.ä. ab.
Ich unterstelle mal, dass du erkannt hast:Wäller hat geschrieben:hajo hat geschrieben:Jedenfalls ...
... nicht alle überprüft ).
https://www.wissen.de/wortherkunft/geschlecht
regenmacher hat geschrieben:In der Badeverordnung der Stadt München wird uns ein Weg aufgezeigt, wie gegen sie vorgegangen werden kann. Denn die Badeverordnung beruht ganz wesentlich darauf, dass durch das Zusammentreffen von Nackten und Bekleideten der „soziale Frieden“ gestört wäre – beide Gruppen sollen daher voneinander getrennt sein, so wie man z.B. auch die verfeindeten Fanclubs von Fußballvereinen voneinander trennt.
Wäller hat geschrieben:@hajo
Ein paar erklärende Worte wären sehr nett von Dir.
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