Tim007 hat geschrieben:Unsinn. Das Bundesverfassungsgericht hat schon oft Entscheidungen gefällt, die der Regierung nicht passen.
Ja. Und?
Ich warte bis heute auf meine Rückzahlung des verfassungswidrigen Kohlepfennigs. Dazwischen gab es ein gutes Dutzend weiterer verfassungswidriger Gesetze, teils gestoppt, teils nicht, aber immer erst nachdem sie eine Weile gewirkt haben. Und da das Verfassungsgericht nun erstmalig mit Parteisoldaten nach Proporz besetzt wurde, wird es nicht besser werden.
Hans H. hat geschrieben:Auch falsch! Die BG schreibt dazu:Hans I. hat geschrieben:Im Arbeitsumfeld ist daher durch die BG eine vorherige ärztliche Untersuchung (bei FFP 2) vorgesehen.Lediglich bei sehr schwerer körperlicher Arbeit oder ungünstigen klimatischen Verhältnissen kann es in sehr wenigen Einzelfällen erforderlich sein, dass das Tragen einer FFP3-Maske der Atemschutzgerätegruppe 2 zugeordnet werden muss. Dann muss der Träger oder die Trägerin der FFP3-Maske vor Beginn der Tätigkeit an einer Pflichtvorsorge gemäß Teil 4 Absatz 1 Nummer 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) teilnehmen.
Kekulé hat mal über den Gegensatz von Arbeitsschutz und epidemiologischen Maßnahmen berichtet. Beim Arbeitsschutz gibt es, ich kann es nur ungenau wiedergeben, drei Prioritätsstufen, um die Mitarbeiter vor gefährlichen Stoffen zu schützen. Das ist so ungefähr Abstand, abschranken und erst als letzte Stufe Maske tragen. Deshalb sitzt der Krankführer in der Müllverbrennung in einer getrennten Kabine, der Mann an der CNC-Fräse steht hinter einer Plexiabdeckung und erst der Handschweißer trägt Atemschutz.
Epidemiologisch ist das aber genau falsch herum, jedenfalls bei Corona. Denn in Innenräumen, wo nunmal die meiste Arbeit verrichtet wird, hilft selbst großer Abstand wenig, wie in der Fleischfabrik gesehen. Plexi hilft gar nichts, weil die Aerosole drumherum wandern. Und Masken zum Fremdschutz sind rechtlich gar nicht vorgesehen.
Der Staat halt also gepennt, daß er in mittlerweile bald anderthalb Jahren keine infektionsrechtliche Vorschrift geschaffen hat, die auch in den Arbeitsbereich reinregelt. Daher war das wohl auch ein Arbeitsrechtsurteil, daß es einer ungeimpften Altenpflegerin unzumutbar ist, sich mehrmals in der Woche testen zu lassen, um ihre Schützlinge nicht umzubringen.