Danke für Deinen Beitrag, ja.Cronewcleus hat geschrieben:Diese "kommunalen Satzungen" sind ja meiner Meinung nach völlig unlogisch.
Danke für Deinen Beitrag, ja.Cronewcleus hat geschrieben:Diese "kommunalen Satzungen" sind ja meiner Meinung nach völlig unlogisch.
Waldkauz hat geschrieben:Puistola hat geschrieben:Dennoch wird dann in Art. 19 Abs. 17 der Unbekleidete Aufenthalt an Rhein und See zur Odnungswidrigkeit erklärt und mit Bussgeld von 5 bis 1'000 Euro belegt.
Irgendwas passt da nicht.
Da würde ich mal schnell zuschlagen. Für Euch Schweizer ist das ja beim Wechselkurs von 1:1 ein Schnäppchen. Vielleicht gibt's sogar Mengenrabatt, oder man kann die Ordnungswidrigkeit in die Schweiz mitnehmen, wo ja bekanntlich alles viel teurer ist.
Und bei der Ausreise bekommt man auch noch die Mehrwertsteuer zurück.
Friedjof hat geschrieben:Aber so funktioniert Demokratie
Friedjof hat geschrieben:Wenn eine Stadt oder Gemeinde ein Gewässer in ihrem Zuständigkeitsbereich als Badegewässer freigibt kann sie für dieses Gewässer sehr wohl eine Badeverordnung erlassen, die z.B. "übliche Badebekleidung" vorschreibt oder einen bestimmten Strandbereich bzw. das ganze Gewässer für FKK freigibt. Jedes kommunale Schwimmbad verfügt über eine Bäderverordnung, an die sich der Badegast zu halten hat.
Nach deiner Rechtsauffassung dürftest du also ohne jede Konsequenzen jedes Schwimmbad nackt aufsuchen?
Puistola, ich vertraue gewiss auf eine gewisse juristische Kompetenz bei dir, aber hier liegst du sicherlich schief. Sicherlich ist es so, dass an einem Badesee, wo ein Schild der Gemeinde explizit das Nacktbaden verbietet so schnell einem FKKler nichts passiert. Wo kein Kläger (Bürger oder Badeaufsicht), da kein Richter. In einem Schwimmbad mit Badeaufsicht übt die allerdings das Hausrecht aus und wird dich freundlich aber sehr bestimmt des Bades verweisen.
Nur weil es kein bundesweit geltendes Gesetz gibt, was grundsätzlich Nacktbaden verbietet heißt das nicht, dass eine Kommune in ihrem Bereich dieses nicht an bestimmten Gewässern per Erlass verbieten darf. Problematisch wird es erst, wenn die Gemeinde xy pauschal Nacktheit in der Öffentlichkeit und somit an sämtlichen Gewässern verbietet.
Oder vertrittst du etwa die Meinung, dass eine jede Kleiderordnung eines kommunalen Schwimmbades lediglich Makulatur ist? Dann würde ich sagen "Auf auf liebe FKKler in die Schwimmbäder, aber nackt! Zeigt den Hosenträgern, wie gebadet wird!"
Puistola hat geschrieben:Ein Gemeinde- oder Stadtrat hat keine legislativen Kompetenzen. Sie kann nur innerhalb eines gegebenen Gesetzesrahmens beschliessen. eine Kleiderordnung zu erlassen ist wohl in den meisten Bundesländern nicht in der Zuständigkeit der Gemeinden (Ob die Städte München in
Bayern und Konstanz im BaWü das dürfen, bezweifle ich doch sehr.
Friedjof hat geschrieben:Kurzum muss unterschieden werden zwischen einem offiziellen Badesee mit einer kommunalen Badeordnung und einem See oder Flusslauf irgendwo in der Natur.
Cronewcleus hat geschrieben:Diese "kommunalen Satzungen" sind ja meiner Meinung nach völlig unlogisch.
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