Tja, das ist bitter und erinnert mich an den grauslichen Spruch des
Schweizerischen Bundesgericht im Fall Petrullo gegen Kanton Appenzell-
Ausserhoden und die unbegründete Weigerung der EGMR, darüber
zu urteilen.
Auch höchste Gerichte neigen offenbar dazu, ihren persönlichen Ansichten
freien Lauf zu lassen, wenn es sich um Fragen der Sitte handelt, in denen
weder Geschädigte vorhanden sind, noch strafrechtliche Regeln gegeben
sind.
Nun betrifft das Irrteil aus Madrid ja erstmal das Stadtgebiet von Barcelona,
und andere Orte mögen daraus das Recht ableiten, ebenfalls Kleidungs-
regeln auf ihrem Gemeindegebiet zu erlassen.
Aber die Strände sind ja nicht Gemeindegebiet, wenn ich das richtig
verstanden habe, sondern unterstehen Nationalem Recht, insbesondere
dem 'Costal', das weiterhin keine Regelung zur Kleidung kennt.
Eine positive Regel wird es nie geben, denn sonst müsste man auch
jeden anderen möglichen Bekleidungszustand neben der Nacktheit
regeln: "Das Tragen von linken Socken in den Farben ... ist erlaubt".
Traurig ist der Fall Barcelona schon, denn er zeigt, wie weit Tabus
und Geisterglaube die Vernunft verdrängen können.
Auf, liebe Freunde, zum fröhlichen Tabubrechen an der Sonne.
(Heute war es am Bodensee einen tick zu windig, zu kühl ...)
Puistola