Die nacktfeindlichste Stadt Deutschlands schützt die Umwelt vor nacktem Schmutz und Schund:
Umweltschutz- und Polizeiverordnung der Stadt Konstanz
Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes
(PolG) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt Konstanz als Ortspolizeibehörde
mit Zustimmung des Gemeinderates folgende Polizeiverordnung:
§ 17 Unbekleideter Aufenthalt
Ohne Bekleidung (zumindest Badebekleidung) ist der Aufenthalt am Ufer des Bodensees
und des Rheins und im Sichtbereich öffentlicher Wege und Anlagen verboten,
ausgenommen an als FKK-Anlage ausgewiesenen und gekennzeichneten Stellen.
http://www.konstanz.de/umwelt/01064/01980/index.htmlIch hatte mal versucht, die Rechtsgrundlagen zu diesem Kleidungsgebot
nachzuvollzienen. In diesem PolG steht nichts über die Kompetenz der
Gemeinden, Bekleidungsvorschriften zu erlassen.
In der BaWü-Verfassung steht zwar elfmal was von "christlich", aber nix
von Kleidung.
Dennoch wird dann in Art. 19 Abs. 17 der Unbekleidete Aufenthalt
zur Odnungswidrigkeit erklärt und mit Bussgeld von 5 bis 1'000 Euro belegt.
Puistola