Es ist nun mal so, dass bei einer Gesetzesänderung schon mal Paragraphen übersehen wurden und dort dann der alte Text erhalten blieb. Es gibt rechtlich keinen Unterschied zwischen einem unehelichen und einem außerehelichen Kind.
Weiter solltest du beachten, dass die Ausschlussbestimmung eines außerehelichen Kindes in einem anderen Kapitel behandelt wird, als die Frage der unehelichen Kinder. Dann solltest du dir ansehen, dass diese Bestimmung in dem Kapitel steht, wer berechtigt ist, die Ehelichkeit eines Kindes anzufechten.
Also, ob es sich um ein uneheliches, außereheliches oder nicht eheliches Kind handelt, spielt rechtlich keine Rolle.
Dieser Mittelwert ist eine errechnete theoretische Zahl und dennoch dienst diese zur Definition des Begriffs "Generation". Es mag dir sicherlich aufgefallen sein, dass der Begriff der Generation nicht an reale Jahreszahlen gebunden ist. Auch wenn du dich mit Händen und Füßen wehrst, es ändert nichts daran, dass der Begriff "Generation" mit einem Zeitabstand con 25 bzw. 30 Jahren verbunden ist. Kapier dieses oder lass es sein.Errechnete Mittelwerte sind aber alles nur eben nur theorethische und statistische Zahlen und solche Fälle wie bei uns oder dein Beispiel sind sicher nicht so selten. Nachzügler mit 10 oder mehr Jahren Abstand zu den älteren Geschwistern gibt es sehr häufig und die daraus entstehenden Altersunterschieden in den jeweiligen Generationen samt den Nachkommen ebenso häufig.Eule hat geschrieben:
Mir ist es sogar bekannt, dass der Onkel minderjährig und sein Neffe bereits verheiratet war. Aber dieses alle ändert nichts an dem errechneten Mittelwert. Es kommt hier eben nicht auf den Einzelfall oder die Einzelfälle an, es kommt hier auf die Summe der Gesamtgesellschaft an.
@ Aria
Hier irrst du. Die Ehen wurden schon wichtig genommen und besonders gefördert. Es wurde dort jedoch sehr früh geheiratet und oftmals kann der Wunsch nach einer eigenen Wohnung treibende Kraft für den Eheschluss gewesen sein. Die Ehe wurde dort als ein bürgerlich-rechtlicher Vertrag gesehen und es gab daher keine Veranlassung, dem Ehevertrag eine besondere und hervorgehobene Bedeutung beizumessen. Die wirtschaftliche Situation der Frauen waren in der DDR besser abgesichert, sie verfügten nahezu alle über ein eigenes Einkommen. Dieses führte zu einem stärkeren Selbstbewusstsein der Frauen und damit auch zu einer größeren Eigenständigkeit.In der DDR herrschten lockere Sitten, weil der Staat, anders als im Westen, die Institution Ehe nicht so wichtig nahm und alle Kinder, eheliche wie uneheliche, gleich behandelte.