Naja, toll ist der Beitrag m.E. nicht. Es wird ein bisschen viel über Sex und Erregung öffentlicher Ärgernisse geredet, anstatt den sexuellen Bezug von einfacher Nacktheit abzugrenzen.
Erfrischender finde ich dann den Text zum Filmbeitrag:
In der Praxis sei aber ziemlich viel erlaubt, denn Bekleidung sei auch Ausdruck der Persönlichkeit und dies wiederum durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.
Im Artikel 2 des Grundgesetzes steht dazu: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-ka ... s-102.htmlEinzig positiv finde ich, dass das Thema FKK im Gespräch bleibt. Wie sie dargestellt wird, das ist eher negativ.
Was hat der Vibrator in der Straßenbahn mit FKK zu tun?