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Rechtliches auf Campingplätzen, Wohnwagengröße ect.

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Rechtliches auf Campingplätzen, Wohnwagengröße ect.

Beitrag von Lucilla » Di 9. Okt 2018, 12:18

Tag auch an alle, die bereits was vom Campen per Wohnwagen oder Mobil verstehen. Wir überlegen uns gerade, uns einen gebrauchten Trailer zu kaufen. Nun weiß ich zum Beispiel, dass auf Campingplätzen in Schleswig-Holstein kein Anhänger und kein Wochenendhaus geparkt werden darf, dass über 3,50m hoch ist.

Jedes Bundesland hat da wohl eigene Verordnungen. In der Bayrischen etwa steht was von 3 Metern. Allerdings sieht die gelebte Realität anders aus. Wir haben auf Campingplätzen von Vereinen zum Beispiel schon deutlich größere Modelle gesehen. Aber hier greift dann wohl die Vereinssatzung und nicht die allgemeine Campingplatzverordnung.

Jedes Wohnmobil liegt wahrscheinlich deutlich über 3 Metern Höhe. Meine Hauptfrage wäre also: Wenn ich gewährleisten will, dass unser Anhänger (oder Mobil) auf jedem 0815-Campingplatz deutschlandweit abgestellt werden darf, sind wir dann gut beraten, unter den 3 Metern bzw. 3,50 Metern zu bleiben? Oder spielt das effektiv gar keine Rolle?

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Re: Rechtliches auf Campingplätzen, Wohnwagengröße ect.

Beitrag von ostfriesenpaar » Di 9. Okt 2018, 12:56

Ehrlich gesagt habe ich mir über die Höhe eines Campingfahrzeuges noch keine Gedanken gemacht.

Wir sind seit Jahrzehnten mit den unterschiedlichsten Wohnmobilen und Wohnwagen unterwegs.
Die Womos waren teilweise deutlich über 3 Meter hoch.
Dabei haben wir ganz Deutschland, Frankreich und NL bereist.

Einschränkungen gab es allenfalls wegen der Länge oder des Gewichts.
Allerdings sind nicht alle Campingplätze in der Lage schwere Wohnmobile aufzunehmen.

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Re: Rechtliches auf Campingplätzen, Wohnwagengröße ect.

Beitrag von Bummler » Mi 10. Okt 2018, 09:06

Das wäre mir neu, dass die Höhe auf dem Campingplatz eine Rolle spielt. Auf unserem Campingplatz stehen mitunter auch Expeditionsmobile die über 3,50 m hoch sind. Da muss man wohl eher an Schildern oder Durchfahrten aufpassen.

Üblicherweise liegt das Lichtraumprofil an Straßen bei 4,50 m und die maximale Fahrzeughöhe bei 4,00 m.
Aber es gibt immer mal wieder Brücken oder Tunnel, die niedriger sind. Bei manchen ist nur ein Schild vor, bei manchen eine Höhenkontrolle.

Ganz zu schweigen von Tiefgaragen oder Parkhäusern, da geht nur 2,00 m (2,10 m lichte Höhe).

Aber auf Campingplätzen dürfte man eigentlich mit 3,50 m Höhe überall durch kommen.

 

Re: Rechtliches auf Campingplätzen, Wohnwagengröße ect.

Beitrag von Lucilla » Mi 10. Okt 2018, 11:39

Gut zu wissen. :)

Danke euch! :idea:

 

Re: Rechtliches auf Campingplätzen, Wohnwagengröße ect.

Beitrag von alexka » Do 11. Okt 2018, 08:15

Ein Wohnwagen hat mit eingeklappter TV Antenne etwa eine Höhe von 2,60 mtr. Die gängigsten Wohnmobile wenn man von einem Alkoven ausgeht ca. 3,30 mtr.

 

Re: Rechtliches auf Campingplätzen, Wohnwagengröße ect.

Beitrag von Nudi » Mi 21. Nov 2018, 10:47

Unser Womo (3.3t) hat eine Höhe von 2,9 m, das sind wohl die meisten.


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