Eric hat geschrieben:hmm, komisch, der Mann vom Ordnungsamt sieht sich nicht zuständig, obwohl reine öffentliche Nacktheit ... eine Ordnungswidrigkeit nach OwiG ist.
Der Mann vom ORdnungsamt hat recht.
Öffentliche Nacktheit ist keine Ordnungswidrigkeit.
Das geht ihn nichts an.
Dass das OLG in Karlsruhe anders entschieden hatte gegen Peter Niehenke,
ändert nichts an dem Text von OWiG §118, in dem Nacktheit weder erwähnt,
noch in irgendeiner Form unmissverständlich umschrieben ist.
Ob Nacktverbote auf Gemeindeebene, wie in Konstanz oder München,
rechtens seien, wurde auch noch nicht geprüft. Aber in Ffm gibt's sowas
ohnehin nicht.
Man sonne ich also nackt, wo mal will. Die Grenze setzt wohl eher der
Pöbel inländischer Herkunft, der mit fortgesetzter Anmache so manchem Nackten
am Sachsenhauser Mainufer die Stimmung verdorben hat. Ich hab das keine
halbe Stunbde ausgehalten. Kamen auch noch diese aggressiven Nilgänse dazu,
die diesen Sommer aber nicht mehr dort sein sollen.
Puistola