Grade im Netz gefunden
http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-macht- ... veeseo_RUN
ntv hat geschrieben:Wer beispielsweise vor der Kulisse des Brandenburger Tors ein ungenehmigtes Aktfotoshooting abhält, könnte sich damit berechtigterweise eine Strafanzeige einhandeln. Schließlich nehmen die Beteiligten in Kauf, dass sie ihr unfreiwilliges Publikum brüskieren. Dieser Punkt ist wichtig, denn wer nicht davon ausgehen kann, dass sein Verhalten von anderen wahrgenommen wird, macht sich auch nicht schuldig.
Friedjof hat geschrieben:Frage aber: Wie ist die Sache rechtlich zu bewerten? Hat sich der Vater strafbar gemacht wenn er seine Tochter gegen ihren Willen nackt mit in den Wald nahm?
Friedjof hat geschrieben:Na, jetzt dürfte alles alles klar sein. Nein, nicht alles. Bei uns gibt es einen Wald, in dem bis vor ca. zwei Jahren aus der Nachbarstadt regelmäßig ein Vater mit seiner ca. 12 Jahre alten Tochter zum Nacktjoggen kam. Dies war schon allein deshalb auffällig, weil noch nie zuvor ein Nacktjogger- oder Wanderer dort von sich Reden machte. Ich habe die beiden nur ein einziges Mal gesehen, als ich an einem Sonntagmorgen meinen Hund ausführte. Mir war dabei nichts besonderes aufgefallen. die Beiden hatten mich seinerzeit wohl auch gar nicht bemerkt. Andere Dörfler berichteten aber unabhängig voneinander, dass der Tochter des Nacktjoggers jede Begegnung mit Fremden äußerst peinlich war. Entweder wendete sie sich bei Begegnung mit Spaziergängern und Joggern ab oder/und bedeckte Scham und Brüste mit ihren Händen. Auch wurde berichtet, dass sich das Mädchen bei Begegnungen schon mal abseits des Weges hinter einem Gebüsch versteckte. Dabei sollen dann schon mal seitens des Vaters Worte gefallen sein wie "Nun stell dich doch nicht so an".
Kurz und gut, irgendwann kam es nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Hundegassigeher wie mich zu einer Anzeige bei der Polizei. Den Beamten schien die Angelegenheit zunächst eher zu belustigen. Als sie jedoch hörten, dass die Tochter dem Hobby ihres Vaters nichts abgewinnen kann und ihm nur widerwillig nackt im Wald begleitet wurden sie hellhörig und versprachen, in der Angelegenheit tätig zu werden (KFZ-Kennzeichen war bekannt).
Eine Woche später war der Spuk vorbei. Vater und Tochter wurden nie wieder im Wald gesichtet.
Frage aber: Wie ist die Sache rechtlich zu bewerten? Hat sich der Vater strafbar gemacht wenn er seine Tochter gegen ihren Willen nackt mit in den Wald nahm?
Bummler hat geschrieben:Ganz klar nein. Jedenfalls solange sie minderjährig ist, kann er sie auch zu einem naturistischen Verhalten zwingen, also erziehen.
Dieser deiner Auffassung kann nur zugestimmt werden. Jedoch empfindet nicht unsere Gesellschaft als Ganzes die Nacktheit als solches als brüskierend. Dieses dürfte wohl ehr die persönliche Meinung des Artikelschreibers sein.Eine Gesellschaft wie die unsere, die die einfache öffentliche Nacktheit (wie im Zitat beschrieben) per Gesetz als brüskierend betrachtet, ist prüde.
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