Zett, es wird allgemein empfohlen, vor dem Schreiben zu überlegen, was und wie formuliert werden soll! Auch Ihnen ist das angeraten! nur
ein Beispiel für Ihre miserablen Fehlleistungen:Wenn Sie Nachstehendes schreiben ist das völlig neben den Tatsachen und voll von unbelegten Unterstellungen; auf solchen Müll sollte man eigentlich nicht antworten:
„
Und wer meint, den 118 OWiG einfach ignorieren zu können, der landet wie CHICO (und viele andere) vorm Richter.“
Ich habe noch nie den § 118 OWiG „ignoriert“; das ist bei meiner Kenntnis der Rechtsnormen auch nicht möglich. Auch nicht vor dem Verfahren beim Amtsgericht in 2019 habe ich Rechtsnormen ignoriert. Aber ich bin sicher, dass die Tatbestände des § 118 OWiG, um eine Strafe auszusprechen, bei meinen Nacktwandern nicht gegeben sind. Und tatsächlich - nach ca. mindestens 3.000 Nacktwanderungen und das innerhalb von ca. 20 Jahren – bin ich nie nach § 118 OWiG verurteilt worden. Und ein Bußgeld habe ich auch nie zahlen müssen!
Dort und auch beim Ordnungsamt in Bad Ems und der Polizeiinspektion in St. Goarshausen ist nun seit 2019 bekannt, dass ich schon damals erklärt habe, tausende Male – und auch weiterhin – nackt zu wandern und dieses auch seit dem praktiziere.
Es gab auch damals keine Anzeige. Ein Busfahrer hatte der Polizei berichtet, mich nackt wandern gesehen zu haben. Er hat damals dann erklärt, mit der Nachricht an die Polizei keine Anzeigen verbunden zu haben. Die Polizei hat trotzdem „ermittelt“ und das Ordnungsamt zu einem Bußgeld veranlasst.
Ich bin auch nicht “gelandet …vorm Richter“. Es gab überhaupt keine Verhandlung!
Nach Einstellung des Verfahrens seitens des Amtsrichters „aus Opportunitätsgründen“ habe ich Polizei und Ordnungsamt informiert, dass ich weiterhin nackt wandern werde wie bisher. Und die „Herrschaften“ haben noch nicht einmal geantwortet. Nur der wohl geistig verwirrte Zett beschäftigt sich ohne konkretes Wissen mit meinen hiesigen Nacktwanderungen und glaubt Unsinn verbreiten zu dürfen, um seine einfältigen Überlegungen im „Knigge für Nacktjogger“ – einem „Witzbuch“ – legitimeren zu können. Der „Verfahrensablauf“, den Zett als „landet ….. vorm Richter“ bezeichnet, ist ihm und jedem anderen leicht zugängig; hier:
http://www.axel-geertz.de/DOKUMENTE/LaermumNichts.pdfMan könnte behaupten,
Zett verbreitet wider besseres Wissen Unsinn! Das ist ein hohes Übel auch hier im Forum!