Seite 2 von 2

Re: "Nacktwandern ist keine Belästigung"

BeitragVerfasst: Fr 19. Okt 2018, 08:22
von Schorsch
Ich werde diesen Vorgang unter FKK&Recht im Thread "Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden" wieder aufnehmen und weiter aktuell halten.

Re: "Nacktwandern ist keine Belästigung"

BeitragVerfasst: Fr 19. Okt 2018, 16:21
von Zett
Ruhrnudist hat geschrieben:
Zett hat geschrieben:
Wer also meint, bei seinem Nacktwandern die Sau rauslassen zu müssen, rumgrölt und Leute mit Nacktthemen anquatscht, muss sich nicht wundern, wenn Polizei kommt und Platzverweis und Bußgeld ausgesprochen werden.

Gibt es wirklich solche Wanderer? Ich kann mir sowas nicht im entferntesten vorstellen... Meine Erfahrungen sind ganz andere... Dein Beitrag erscheint mir wenig hilfreich.
Wenn hier im Forum einer geschrieben hat, er würde gern mitkommen aber er könne seine Erektion so schlecht unter Kontrolle halten, dann meine ich schon, dass man darauf hinweisen darf. Ich habe auch nirgendwo - wie das Eure Kritik suggeriert - geschrieben, dass solch Verhalten üblich sei oder schon (oft) vorgekommen wäre. Es war lediglich ein Hinweis, dass sich anständiges Benehmen gehört.

Re: "Nacktwandern ist keine Belästigung"

BeitragVerfasst: Fr 19. Okt 2018, 16:59
von Tursiops
Wenn jemand eine Erektion bekommt ist das wohl kaum die Sau rauslassen sondern eine natürliche Reaktion. Da sieht man drüber weg und das ist auch nicht erwähnenswert. Niemand sollte Angst haben müssen das so etwas geschieht und wennhier geschrieben wird das sowas schädliches verhalten sein soll so verschreckt man damit nur potenzielle Anfänger, also krasse Antiwerbung. Gibt es keinen Grund für.

Alfred

Re: "Nacktwandern ist keine Belästigung"

BeitragVerfasst: Fr 19. Okt 2018, 18:13
von Zett
Ruhrnudist hat geschrieben:Dein Beitrag erscheint mir wenig hilfreich.

Also wenn ich schreibe:

"Entscheidend ist und bleibt: "Gleichwohl müsse der jeweilige Einzelfall betrachtet werden."
Meine Faustregel: Ist es eher "grober Unfug" (Vorläufer-Paragraph des heutigen 118 OWiG), gibt es eher Ärger mit den Behörden. Je näher an anzunehmender Menschenansammlung, desto eher gibt es eins drauf.
Auf der anderen Seite: Je deutlicher der sportliche Aspekt (auch Wandern zählt zum Sport), desto sicherer."

ist das für Dich ein Beitrag, der wenig hilfreich ist?

Re: "Nacktwandern ist keine Belästigung"

BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2018, 13:11
von skyfire
...weil er mit dem Umstand nichts zu tun hat, ja.

Nacktheit ist ein Zustand. Damit keine Tätigkeit, damit weder grober Unfug noch sonstwas möglich, was eben Vorsatz voraussetzt (bspw der ganze Exhiquatsch).
Zudem gibt es kein Gesetz, das Nacktheit verbietet - höchstens eine Hausordnung, die aber eben im öffentlichen Raum nicht greift.
Schon wegen dieser Tatsache ist diese Pressemeldung (und die endlich mal richtige Vorgehensweise der Polizei) wichtig.

Mit "sportlichem Aspekt" hat das absolut null zu tun, Zett, ob dir das gefällt oder nicht. Auch nicht mit mehreren Menschen oder nicht, wobei erfahrungsgemäß dumme Leute sich gegenüber einer Gruppe seltener trauen ihre Dummmheit auszuleben denn gegenüber einzelnen, aber das ist Soziologie. Ähnlich sieht das aus, wenn es um den künstlerischen Aspekt geht also bspw. jemand irgendwo nackt Modell für Maler, Fotografen usw steht. Das wird oft schlicht und einfach akzeptiert, obwohl die nackte Person auch nichts anderes tut (nämlich nackt ist) als wenn da kein Künstler anwesend wäre.

Re: "Nacktwandern ist keine Belästigung"

BeitragVerfasst: So 21. Okt 2018, 02:51
von Zett
Da gehe doch mal unbekleidet durch eine belebte Fußgängerzone - und berichte uns, ob Du ein Bußgeld zahlen musst oder nicht, Du Oberschlauer!

Re: "Nacktwandern ist keine Belästigung"

BeitragVerfasst: Do 13. Dez 2018, 17:23
von nordnackt
Wenn man in einem Rechtsstreit nicht ernst genommen werden möchte, droht man mit einem Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Sprungrevision - selten, aber kann man machen, wenn es nur um Rechtsfragen geht. Von dem Verfahren weiß ich allerdings zu wenig. Gegen ein Urteil in einer Bußgeldsache gibt es eigentlich die Rechtsbeschwerde, ebenfalls zum Oberlandesgericht.

In der Sache selbst bin ich gespannt, ob da etwas Brauchbares rauskommt. Wäre die Dame doch nur gewandert!