FamSuchtFam hat geschrieben:Lach... das sollen sie mal versuchen einzuklagen... also von mir würden die keinen Cent bekommen.
Schreibt da...
die Mutter, die die finanzielle Zukunft der Kinder nicht risikiert sehen möchte?
der Vater, der sich gern auch mal mit Nachbarn streitet?
Seid ihr Bessergestellt / Sichergestellt, also finanziell üppig ausgestattet?
Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung?
Wenn's eine kommunale Badeanstalt war, haben die die finanzielle Luft bis zum BGB zu gehen, zur Durchsetzung einer Unterlassungserklärung.
Und dauerhaftes Hausverbot wegen Verstoss gegen AGBs bedarf keiner Klage, da könntest Ihr Euch "wundklagen"...
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Habt Ihr sowas schon mal gemacht , seid bloss nicht erwischt worden ?!
Hätte ich keine Probleme damit, aber in der heutigen Spiessergesellschaft, die bei "anderen Kulturen" andere Wertmaßstäbe ansetzt als bei Einheimischen, "muss" für Einheimische alles reglementiert, verboten und überwacht werden, wie "damals" ( 1933-1945, bzw. 1933-1990 )....