Leider muß ich den Optimismus dämpfen. Bei der von der kommunal betriebenen "Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH" angebotenen See- und Uferbenutzung außerhalb des Naturschutzbereiches dürfte wie in einem Schwimmbad das Hausrecht gelten mit dem z.B. das Tragen von grünen Zipfelmützen an Dienstagvormittagen oder Nacktheit ganzjährig verboten werden kann. Baden und Aufenthalt am Ufer sind zwar kostenlos, aber eine kommerzielle Komponente gibt es doch durch Gebühren für Wassersport mit Geräten, z.B. Paddelbooten, abgesehen von 2 EUR/Tag Parkgebühr. - Hier nun die kalte Dusche:
Blaustein-See GmbH, See- und Uferordnung, 20160714/20170718, hat geschrieben: § 6 Verbote
Verboten ist: ... 19. das Nacktbaden (FKK) sowohl im Uferbereich als auch im Wasser ...
§ 16 Hausverbot und Entziehung der Zulassung
... (2) Verstöße gegen die See- und Uferordnung und die Betriebsvorschriften sowie Störungen von Ruhe und Ordnung können ebenso wie Verstöße gegen Sitte und Anstand u.a. mit zeitweiligem oder dauerndem Hausverbot geahndet werden. Die Einleitung einer evtl. ordnungsbehördlichen oder strafrechtlichen Ahndung bleibt hiervon unberührt.
https://www.blausteinsee.com/see-und-uferordnung-2/Der Gummibegriff "Sitte und Anstand" wurde nicht vergessen, der zielt nicht nur auf den Schutz des Brauchtums, daß Benutzung von grünen Zipfelmützen am Dienstagvormittag unüblich ist. Die Keule des §118 OWiG wird auch geschwungen.
Entgeldordnung:
http://www.blausteinsee.com/wp-content/ ... am-BSS.pdfBlaustein-See GmbH hat geschrieben: Die Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH wurde 1982 als kommunale Trägergesellschaft der Kommunen Aldenhoven, Alsdorf, Eschweiler, Stolberg und Würselen gegründet und fungiert als Betreiber des Blaustein-Sees. ...
http://www.blausteinsee.com/fzb-gmbh/Aha, man kann also auch Seen betreiben, nicht nur Kernkraftwerke oder FKK, wie hier im Forum oft formuliert wird.