Cronewcleus hat geschrieben:Friedjof hat geschrieben:Wie du an einer "wilden" Badestelle baden gehst, ist egal. Häufig steht da dann aber ein Schild mit der Aufschrift "Baden verboten" oder so ähnlich.
Wahrscheinlich, weil es im See von Piranhas nur so wimmelt.
Nein, es geht dabei einfach um die Verkehrssicherungspflicht die z.B. der Eigentümer eies Baggersees nachkommen muss. In meinem (Haus)Baggersee beispielsweise ist vor einigen Jahren ein Jugendlicher ertrunken. Die Familie des Jungen verklagte daraufhin den Eigentümer der noch im Sandabbau befindlichen Kuhle, ein großer örtlicher Fuhrunternehmer mit der Begründung, dass das mehrere Hektar große Gelände nicht mit einem Zaun abgesichert war. Der Sandkuhleneigentümer wies darauf hin, dass alle Zuwegungen zum See mit unübersehbaren Hinweisen versehen waren, die deutlich machten, dass nicht nur das Baden im See sondern auch das Betreten des Geländes verboten sei und eine Einfriedigung des ganzen Seearreals nicht zumutbar sei. Naturseen, die sich im Besitztum von Kommunen oder Landkreisen befinden seien schließlich auch nicht besonders abgesichert. Die Klage wurde abgewiesen in allen Instanzen.
So ein Verbotsschild macht schon Sinn. Was dann ein FKKler daraus macht ist sein Problem.