Friedjof hat geschrieben:"Offiziell" heißt für mich, dass derartige Strände behördlicherseits als solche beispielsweise per Hinweisschild ausgewiesen sind. Darunter sollte dann so etwas stehen wie "Der Bürgermeister", "Stadt xy" oder so ähnlich. Inhaltlich müßte das dann so oder ähnlich aussehen: "Hier dürfen sich Textilbadegäste und FKKler gemeinsam tummeln" oder "FKK erlaubt". Das wäre dann ein Badebereich für beide Fraktionen.
Aber: Eines solchen Hinweisschildes bedarf es in Deutschland überhaupt nicht. Wenn die zuständige Behörde das Nacktbaden nicht explizit an einer offiziellen Badestelle/Schwimmbad in seiner Badeordnung verbietet, darfst du nackt in den See hüpfen.
Wie du an einer "wilden" Badestelle baden gehst, ist egal. Häufig steht da dann aber ein Schild mit der Aufschrift "Baden verboten" oder so ähnlich.
Hmm, bin ja kein Fachjurist. Aber ein "Verbot" oder auch "Gebot" von Nacktbaden in meinem !!! Schwimmbad erlasse immer noch ich, und nicht irgendeine Behörde. Das kommt nur bei den Seen/Freibädern/Hallenbädern in Betracht, die noch "von einer Behörde" betrieben werden.
Und natürlich kann man in jeder Therme , in jedem Hallenbad und in jedem Schwimmbad nackt ins Wasser wenn nichts in der Badeordnung steht. Das kann man ja auch, wenn ein ausdrückliches Verbot drinnen steht. Die Konsequenzen sind grundsätzlich die gleichen. Weil durch die nicht ausdrückliche Erwähnung heißt es noch lange nicht, dass es über dem Hausrecht des Betreibers steht.
Nur so meine Auffassung.