Worauf ich hinaus wollte: Gesetze sind gleich für alle, d.h. die Tat wird beurteilt, nicht der oder die Täter. Hier aber sagte der Richter ganz klar: Beim Wohlverhalten der Angeklagten vor Gericht, hätte er das Verfahren eingestellt, so aber müssen sie ins Arrest. Das ist ein Skandal, meine ich - und nicht nur ich.Aria hat geschrieben:Es geht auch anders: Paar muss wegen Sex im Erlebnisbad in Arrest und Juristen halten zweiwöchigen Arrest für überzogen
Besonders interessant die Begründung des Urteils - Zitat: Bei einem Geständnis hätte der Richter nach eigenen Angaben das Verfahren eingestellt.
Lehre daraus: Bei ähnlichen Verfahren muss man sich zerknirscht geben und alles gestehen, dann werden vielleicht sowohl der Richter als auch die Volksseele bzw. die Denunzianten zufrieden sein.
Aria hat geschrieben:Gesetze sind gleich für alle, d.h. die Tat wird beurteilt, nicht der oder die Täter. Hier aber sagte der Richter ganz klar: Beim Wohlverhalten der Angeklagten vor Gericht, hätte er das Verfahren eingestellt, so aber müssen sie ins Arrest. Das ist ein Skandal, meine ich - und nicht nur ich.
Das gilt wenn es zur Verurteilung kommt, aber der Richter hätte bei einem Geständnis das Verfahren eingestellt, d.h. es hätte keine Strafe und damit auch kein Strafmaß gegeben.norbert hat geschrieben:Es gibt doch für alle Straftaten ein von... bis... Strafmaß.
norbert hat geschrieben:
Eine Ermahnung oder Verwarnung durch die Badbetreiber hätte völlig ausgereicht.
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