riedfritz hat geschrieben:Ein ausländischer Urlaubsgast sollte m.E. da durchaus zurückhaltend sein und sich an die Regeln halten, da er die örtlichen Regeln und Gesetze nicht kennt. Schließlich befindet er sich auf einem Gelände auf dem das Hausrecht des Anbieters gilt.
Statt auf dem Campingplatz nackt herumzulaufen verbringt er evtl. ein paar Tage in einer Zelle oder zumindest einige Stunden auf einer Polizeiwache z.B. bis ein Dolmetscher organisiert ist. Ob das so erstrebenswert ist?
Viele Grüße,
Fritz
Klar hast Du Recht, was das Gastrecht betrifft. Allerdings muss man es auch aus einer anderen Sicht sehen.
Ich denke da nämlich immer wieder an dien 68er. Wie hätten sie es gemacht?
Eine Revolution fängt ja bekanntlich immer im Kleinen an.