@ Blood Moors
danke für deine kritischen Anmerkungen!
Eine einseitige Betrachtungsweise macht keinen Sinn. Dass es in der heutige Zeit einen solchen Blödsinn gibt,
die Darstellung Nackter in Skulpturen, Bilder und Gemälde oder sonstiges zu verbieten, geht nicht mit der
freiheitlichen Entwicklung einher, die vermeintlich überall herrschen soll. Es wird überall von "aufgeschlossener
Gesellschaft" geredet - aber offenbar nur geredet. Wer sie zu praktizieren gedenkt - iss nicht, jedenfalls nicht immer und nicht überall.
Wenn Institutionen, egal welcher Couleur, etwas untersagen, hat sich das "gemeine Volk" daran zu halten - ggf. auch unter Protest. Wenn die Skulpturen, Bilder und Gemälde nicht ausgestellt werden dürfen, weil von anderer Stelle keine Genehmigung erteilt wird - dann läuft halt nix.
Was die Behörden bewegt - wer kann das schon immer nachvollziehen? Wer macht denn z. B. die FKK-Bereiche an Seen, Flüssen usw. dicht? Die macht kein Privatmann dicht.
Und wenn ein Mensch NULL Bezug zur FKK hat, keinen Bezug zu Nacktheit hat und dann noch ggf. prüder "schamhafter" Entscheidungsträger ist...
...oder von "höherer" behördlicher Stelle Bedenken aufkommen, dass es ob der sich veränderten Gesellschaftsstruktur (erhebliche) Bedenken gibt, dann kann es zu solchen Entscheidungen kommen, die ich keineswegs gutheißen kann. Frag mich nicht, was da für Bedenken aufkommen könnten.
Dass von Behörden die Hand über alles gehalten wird - da ist vieles absoluter Humbug - das wissen wir alle. Denn - nicht alles entwickelt sich gleichermaßen mit, wie sich eine Gesellschaft nun mal verändert. Und Randgruppen ... was haben die für eine Chance, sich gegen einen Trend zu stellen. Sieh FKK mal als Randgruppe - warum haben so viele FKK-Bereiche den Rückzug angetreten...weil Andere eine stärkere Lobby hatten/haben, weil der Kommerz regiert... nicht die Lebensfreude.
Das ließe sich ellenlang fortführen...
...und was einen Behördenmitarbeiter bewogen hat, die Ausstellung der Skulptur zu untersagen - das in Erfahrung zu bringen, wäre gut. Käme das zustande - ich würde da nicht mit einer ehrlichen Antwort rechnen. Und wenn der Behördenmitarbeiter keinen sonderlichen Bezug zu Nacktheit hat, mit "darstellender" Kunst nichts anzufangen weiß, keine Toleranz diesbezüglich hat!
Noch einmal - wenn es um irgendwelche Genehmigungen geht...gibt es da immer festgezurrte Regelungen - speziell, wenn es um Kunst geht? Dass auch Voreingenommenheit und Willkür vorhanden sein kann - ist das
so abwegig?
Und keine Sorge - mit "Fähnchen am Turm", dass sich nach dem Wind richtet, habe ich nichts am Hut...
Mecki schreibt:
Wenn evtl. ganz andere Beweggründe vorliegen, es ggf. Vorgaben gibt, die als gewöhnliche Betrachter nicht nachzuvollziehen sind - kann das nicht auch der Fall sein?
Blood Moors antworteet:
Nein, wenn es Gründe gibt, sollte man die auch darlegen und mit dem zweiten Teil des Satzes stellst du den "gewöhnlichen Betrachter" als unmündigen Bürger hin.
Da habe ich vergessen zu erwähnen, dass der "gewöhnliche Betrachter" die behördlichen Beweggründe und Vorgaben nicht ggf. nicht nachvollziehen kann. Klar... dass Begründungen für irgendwelche Verbote erfolgen sollten, wäre gut - in dem Fall erfolgt? Keine Ahnung.
Damit habe ich hoffentlich entkräftet, dass ich dem mündigen Bürger irgendetwas abspreche...im Gegenteil.
Der mündige Bürger ist meist weiter in seinem Denken und Handeln, als Behörden und Institutionen je sein werden.