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Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.7.18

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Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von ostfriesenpaar » Mo 12. Feb 2018, 14:43

Ralf-abc hat geschrieben:(wie hast Du denn das Promille-Zeichen hier reinbekommen?)
Wenn du mit Handy oder Tablet schreibst entweder lange auf die 0 drücken, oder auf die % Taste. Dann gibt's die ‰

 

Re: Re:

Beitrag von Ralf-abc » Mo 12. Feb 2018, 17:57

Blood Moors hat geschrieben:Wenn man den Code nicht kennt, gibt es unter Windows/Zubehör eine Zeichentabelle. Dort das Zeichen aussuchen - markieren - kopieren. Dann in dem entsprechenden Text einfügen. Oder einfach Alt-Taste gedrückt halten und den Code "0137" eingeben.
Ach ja, die gute, alte Windows-Zeichentabellen. Die habe ich schon so viele Jahre nicht mehr verwendet, an die habe ich jetzt gar nicht mehr gedacht.

ostfriesenpaar hat geschrieben:Wenn du mit Handy oder Tablet schreibst entweder lange auf die 0 drücken, oder auf die % Taste. Dann gibt's die ‰
Das hätte ich gewusst. Aber auf solchen Fummelgeräte bin ich nicht im www. In Foren schreibe ich nur mit dem PC/Laptop mit einer richtigen Tastatur.

 
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Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von riedfritz » Mo 12. Feb 2018, 20:14

Bummler hat geschrieben:Wieso gibt es einheitliche europäische Fahrerlaubnisklassen, aber keine einheitliche europäische Straßenverkehrsordnung.
Diese bescheuerten Fahrerlaubnisklassen sind ja wohl das dämlichste, was sich je ein Beamter ausdenken konnte.

90% der in der STVo festgelegten Verkehrsregeln gelten weltweit. Du solltest vielleicht mal ins Ausland fahren.
Fahrerlaubnisklassen dienen dazu, daß ein Rollerfahrer nicht ungestraft 50 oder 60 Leute mit dem Bus chauffiert!

Viele Grüße,

Fritz

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Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von ad peter » Mo 12. Feb 2018, 20:18

Ralf-abc hat geschrieben:Aber auf solchen Fummelgeräte bin ich nicht im www. In Foren schreibe ich nur mit dem PC/Laptop mit einer richtigen Tastatur.

Gefällt mir!

Dito! Wenn www auf so Fummelgeräte mit den Datschtastatur, dann nur im Notfall oder wenn ich schnell was nachschauen möchte.

 

Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von Nudi » Di 13. Feb 2018, 00:56

Passt irgendwie dazu:
Gibt Menschen die mit 75 durch den Ort rasen und dabei auf dem Smartphone schreiben. das ist wirkliche Freiheit. Schlimm nur dass sie sich nicht nur selbst schaden ....
.... meint Nudi

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Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von ostfriesenpaar » Di 13. Feb 2018, 06:20

Ralf-abc hat geschrieben:Aber auf solchen Fummelgeräte bin ich nicht im www. In Foren schreibe ich nur mit dem PC/Laptop mit einer richtigen Tastatur.
Wir benutzen privat ausschließlich "solche Fummelgeräte". Wenn man es versteht, damit umzugehen, ist es ein erheblicher Gewinn. Dank Autokorrektur fast fehlerfrei und dank Wortergänzung schneller als mit dem PC.

Jetzt zum Beispiel liege ich im Bett und schreibe diese Zeilen.
Danach lade ich mir die Tageszeitung runter und lese diese danach auch auf diesem Tablet, während meine bessere Hälfte neben mir schläft, ohne dadurch gestört zu werden.
Könnte ich alles nicht, wenn ich einen PC nutzen würde.

Da wir unsere Tablets und Smartphones immer dabei haben, ist dies allerwegens möglich.
Also auch im Wohnwagen, im Hotel oder selbst im Krankenhaus, wenn's sein sollte.

Ein PC im privaten Bereich ist für uns schon seit Jahren völlig überflüssig.

Ach so, beim Fahren werden die Dinger natürlich nicht genutzt. Allenfalls zum navigieren. Dann allerdings via Sprachsteuerung.

Sprachsteuerung wäre allgemein meines Erachtens heutzutage im PKW hilfreich.
Das Einstellen von Heizung, Klimaanlage und anderen Dingen ist vielfach damit verbundenen, dass man den Blick von der Fahrbahn wenden muss.
Das war früher einfacher und sicherer.

 

Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von Ralf-abc » Di 13. Feb 2018, 09:02

ostfriesenpaar hat geschrieben:Wir benutzen privat ausschließlich "solche Fummelgeräte". Wenn man es versteht, damit umzugehen, ist es ein erheblicher Gewinn. Dank Autokorrektur fast fehlerfrei und dank Wortergänzung schneller als mit dem PC.

Warum auch nicht, jeder, wie er das möchte.
Es ist ja nicht so, dass ich solche Geräte nicht hätte und nicht benutzen würde.
Ein Tablet ist für mich z.B. eine erstklassige Möglichkeit, auf Außenterminen immer auf die Daten aller Projekte zugreifen zu können.
Aber im privaten Bereich lasse ich mich in dieser Hinsicht gerne als altmodisch bezeichnen.
Einmal abgesehen davon, dass man für das Lesen der Tageszeitung ständig eine Funkverbindung (bei uns im ländlichen Raum viel zu langsam) oder den WLAN braucht - also ständig eine Funkstrahlung = Elektrosmog, die ich zumindest im Bett nicht haben will, finde ich das Lesen einer Druckzeitung viel angenehmer. (Ein E-Reader abends im Bett ist wieder etwas anderes, weil der keine Funktstrahlung braucht).

Außerdem kann man so eine Papierzeitung auch zerteilen und mit der Ehefrau teilen. Und wenn Marmelade vom Brötchen runterfällt ist das weniger ärgerlich, als Marmelade auf dem Tablet.

So ein Tablet hat also in bestimmten Situationen durchaus Vorteile, aber einen Gewinn, den kann ich für mich persönlich zumindest im privaten Bereich nicht erkennen.

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Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von Bummler » Di 13. Feb 2018, 09:50

riedfritz hat geschrieben:Fahrerlaubnisklassen dienen dazu, daß ein Rollerfahrer nicht ungestraft 50 oder 60 Leute mit dem Bus chauffiert!


Dagegen habe ich ja überhaupt nichts. Aber wenn mein Junior (ich darf es ja) z.B. einen Anhänger an seinen Benz hängen will, dann muss er folgendes beachten:

Anhängerführerschein
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt. Zum 19.01.2013 wurde zudem eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 neu eingeführt, die überwiegend für das Führen von kleineren Wohnwagengespannen interessant ist. Sie kann erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es keiner Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.


Alles klar? Nein? Das bedeutet, dass ich beim Umzug den Hänger anhängen muss, während er den Transporter fahren darf.

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Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von ostfriesenpaar » Di 13. Feb 2018, 10:23

Ralf-abc hat geschrieben:im privaten Bereich lasse ich mich in dieser Hinsicht gerne als altmodisch bezeichnen.
Einmal abgesehen davon, dass man für das Lesen der Tageszeitung ständig eine Funkverbindung (bei uns im ländlichen Raum viel zu langsam) oder den WLAN braucht - also ständig eine Funkstrahlung = Elektrosmog, die ich zumindest im Bett nicht haben will, finde ich das Lesen einer Druckzeitung viel angenehmer. (Ein E-Reader abends im Bett ist wieder etwas anderes, weil der keine Funktstrahlung braucht).

Außerdem kann man so eine Papierzeitung auch zerteilen und mit der Ehefrau teilen.

Da muss ich dir widersprechen. Eine WLAN oder Funkverbindung benötigt man nur für die wenigen Sekunden, in denen die Zeitungen aufs Tablet geladen werden.

Auch teilen können wir die Zeitung. Wir laden sie auf mehrere Endgeräte runter und können sie dadurch gleichzeitig lesen.

Selbst als Reader werden die Tablets bei uns genutzt. Nach dem runterladen funktioniert auch das offline.

Seit einiger Zeit haben wir eine App, bei der man alle möglichen Zeitschriften erhalten kann. Seitdem kaufen wir auch keine Fernseh-, Camping oder sonstige Zeitschriften aus Papier mehr.
Das kostet pauschal monatlich 10€, egal wie viele Zeitschriften man sich runterlädt. Auch hier besteht wieder die Möglichkeit zur Nutzung verschiedener Endgeräte und das Lesen ist offline möglich.
Spart außerdem Resourcen.

Unabhängig davon hätten wir durch unsere Lebensweise gar keine Möglichkeit mehr, unsere Zeitschriften regelmäßig zu bekommen.

Außerdem sind die Tablets zusätzlich Radio, Fernseher, Kamera, Speicher von Bildern....

Aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken.

Ach ja, Marmelade kann man einfach wegwischen. Ist ja nur eine Glasplatte. :D

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Re: Frankreichreisende aufgepasst - neue Höchstgeschw. ab 1.

Beitrag von Bummler » Di 13. Feb 2018, 10:31

ostfriesenpaar hat geschrieben:
Selbst als Reader werden die Tablets bei uns genutzt. Nach dem runterladen funktioniert auch das offline.

Seit einiger Zeit haben wir eine App, bei der man alle möglichen Zeitschriften erhalten kann. Seitdem kaufen wir auch keine Fernseh-, Camping oder sonstige Zeitschriften aus Papier mehr.
Das kostet pauschal monatlich 10€, egal wie viele Zeitschriften man sich runterlädt. Auch hier besteht wieder die Möglichkeit zur Nutzung verschiedener Endgeräte und das Lesen ist offline möglich.
Spart außerdem Resourcen.



Welche Ausstattung hat das Tablet? Ich habe mir zwar mal so ein Teil gekauft, aber benutze es nur sehr selten. Nur über WLAN. Aber die Sache mit den Zeitungsabbos scheint mir sinnvoll, ich habe gerade zwei Zeitschriften abbestellt, weil sie doch sehr überladen waren mit Berichten, die mich nicht interessiert haben. Bei dem Preis von 10 € / Monat auch noch mehrere Zeitungen zu bekommen, das scheint sehr gut zu sein.

Was ist das für eine App?

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