Hallo.
Nackidei hat geschrieben:Die Schülerin akzeptierte das Urteil mit der Bemerkung, dass sie auch weiterhin nicht am Schwimmunterricht teilnehmen werde. "Die können mich nicht dazu zwingen“. (Az.: BVerwG 6 C 25.12)
Akzeptanz ist für mich etwas anderes. Akzeptanz bedeutet für mich in diesem Zusammhang nicht nur nichts gegen das Urteil - auch verbal - zu unternehmen, sondern auch mit den Folgen des Urteils zu leben und mich daran zu halten.
Wir leben in einem Land mit Gesetzen, Verodnungen, Vefügungen und Urteilen. Auch mir gefallen diese teilweise nicht. Wenn mir diese nicht gefallen, dann sollte ich für eine Änderung sorgen. Entweder in einer möglichen höheren Instanz oder auf gesetzgeberischer Ebene.
Was bringen uns Gesetze, Verordnungen usw., wenn ich mich nicht daran halte(n muß)?
Wir könnten uns z. B. ein Ministerium schenken. Wenn ich mich richtig erinnere, dann gibt es in unserem Rechtssystem u.a. die Zwangsmittel der Beuge- und Erzwingungshaft. Ob die Anwendung angemessen oder sinnvoll ist, das lasse ich hier an dieser Stelle offen.
Oder ist 'Cherry-Picking' der Normalzustand? Was mir gefällt akzeptiere ich und setze es durch, was mir nicht gefällt ignoriere ich?
In nicht ferner Zukunft...
Ich glaube das Erlernen der XYZ-Sprache ist nicht gut oder gar schädlich für mein Kind. Meine Tochter/mein Sohn nimmt daher nicht mehr am XYZ-Unterricht teil, egal was eine Schulordnung, Gesetz oder Gericht sagt. Ich habe die Erziehungshoheit. Hugh, ich habe gesprochen!