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Deutlich härtere Strafen bei Hetze im Netz

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Re: Deutlich härtere Strafen bei Hetze im Netz

Beitrag von Bummler » Fr 19. Jun 2020, 09:59

Wie wäre es denn, wenn man die Anonymität einfach aufhebt?
Würde das nicht auch helfen?
Dann müsste nicht Twitter oder so jemanden melden, sondern man ganz alleine eine Anzeige machen.

Geht doch bei Polizisten auch.

 

Re: Deutlich härtere Strafen bei Hetze im Netz

Beitrag von Aryan » Fr 19. Jun 2020, 11:10

Bummler hat geschrieben:Wie wäre es denn, wenn man die Anonymität einfach aufhebt?


Ähm. Nein xD

Die Konsequenzen dieser Forderung gehen weit über das Thema "Hasskommentare" hinaus. Das wäre eine Katastrophe.

 
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Re: Deutlich härtere Strafen bei Hetze im Netz

Beitrag von Kartunger » Fr 19. Jun 2020, 14:36

@ Bummler
diese Meldung passt zu deiner Überlegung:

"+++ 13.09 Uhr: Innenminister wollen Identifikationspflicht in sozialen Netzwerken +++

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen eine Identifikationspflicht in sozialen Netzwerken. "Es geht hier nicht um eine Klarnamenpflicht", sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) zum Abschluss der Innenministerkonferenz (IMK) in Erfurt. Wer aber unter Pseudonym in sozialen Medien oder auf Spieleplattformen unterwegs sei, solle zukünftig beim jeweiligen Anbieter seine Identität hinterlegen müssen. "Wenn es dann tatsächlich zu einer Straftat kommt, muss diese Person auch durch die Polizei identifizierbar sein", betonte Pistorius als Sprecher der SPD-geführten Innenressorts."

Zitat aus Stern online: https://www.stern.de/panorama/weltgesch ... 06806.html

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Re: Deutlich härtere Strafen bei Hetze im Netz

Beitrag von Aria » Fr 19. Jun 2020, 14:47

Bummler hat geschrieben:Wie wäre es denn, wenn man die Anonymität einfach aufhebt?
Das würde die Meinungsfreiheit massiv einschränken. Ich glaube nicht, dass das jemand ernsthaft wünscht.

Bummler hat geschrieben:Geht doch bei Polizisten auch.
Die Polizisten handeln in Namen des Staates, deswegen haben Bürger ein Recht darauf zu wissen, mit wem konkret sie es im Falle eines Falles zu tun haben. In Bayern gibt es bei der Polizei keine Namensschilder, in einigen anderen Bundesländern aber schon, manchmal mit einer Nummer anstelle des Namens. Beide aber werden nicht getragen, wenn sie in geschlossenen Einheiten z.B. bei Demonstrationen agieren; sie tragen nur die Nummer der Einheit, zu der sie gehören. Das aber nutzt wegen des Korpsgeistes wenig: Keiner der Kollegen will den Namen desjenigen nennen, der sich nicht korrekt verhalten hat.

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