Ich bin zu 100% bei dir.
Überhaupt auf öffentlichen Geländen Kleidungsvorschriften zu erlassen ist m.E. ein Verstoß gegen Art 1GG.
Fkk-Igel hat geschrieben:ps: wirklich maßgeblich für die Auslegung von Art 1 GG ist die Justiz und nicht das Erachten von User 'hajo' . danach ist die Verordnung konform zum Art 1
skyfire hat geschrieben:Es ist ein Igel, hajo.
Die haben Stacheln. Die sind idR spitz.
udoline hat geschrieben:Ich nicht. Oder ist der Münchner Stadtrat dazu ermächtigt worden, willkürlich einen Sittenkodex oder Kleiderordnung in und für die Öffentlichkeit festzulegen? Das sich Lokalpolitik sowas anmaßt, ist allerdings nicht neu.AndreasO hat geschrieben:Also ich finde das ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.
Müßten nicht gerade FKKler gegen sowas aufstehen?heißt es auf focus.de. Wenn die Stadt sich aufs Strafrecht beruft, kann sie nicht gleichzeitig eigene "Gesetze" erlassen.so Polizeisprecher Peter Wertmann. "Sogenanntes Nacktbaden außerhalb der von der Stadt ausgewiesenen Stellen kann entweder eine Ordnungswidrigkeit gegen die Verordnung der Stadt sein, oder eine Straftat, Erregung öffentlichen Ärgernisses"
Na ja, Rechtsstaat war gestern.
Mit dieser Meinung stehst du aber völlig auf verlorenem Posten und du solltest dir dann schon mal die Mühe machen, die Kompetenzen von Stadtrat und Stadtverwaltung zu recherchieren!Udoline hat geschrieben: Oder ist der Münchner Stadtrat dazu ermächtigt worden, willkürlich einen Sittenkodex oder Kleiderordnung in und für die Öffentlichkeit festzulegen? Das sich Lokalpolitik sowas anmaßt, ist allerdings nicht neu.
Mitglieder in diesem Forum: Eichbaum und 106 Gäste