Eine bekennende Exhibitionistin - es gibt sie also doch!
Verfasst: Di 4. Dez 2018, 19:48
Bei t-online nachzulesen: "Urteil gegen Nackt-Nonne Antje Mönning ist gefallen"
Wer immer das auch sein mag.
Lt. SAT1 soll sie als "bekennende Exhibitionistin" eine durchsichtige Bluse getragen und auf einem Parkplatz ihren Rock gelupft haben, obwohl sie keine Unterwäsche trug.
Wörtlich heißt es: "Für ihre Strip-Einlage in der Öffentlichkeit musste sich die 40-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Kaufbeuren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten." Jetzt haben wir endlich eine juristisch fundierte Einschätzung.
Die Beweislage ist erdrückend: Ein LKW-Fahrer und zwei Zivilpolizisten durften dem Schauspiel beiwohnen. Natürlich wurde die Ungeheuerlichkeit auch gefilmt. Was folgte, war ein Strafbefehl über 1.200, gegen den Einspruch eingelegt und stattdessen eine Strafe von 400 beantragt worden war.
Der Richter war ein Laschi und hat lediglich eine Ordnungswidrigkeit erkannt und der Lupferin 300 EUR Geldbuße abgeknöpft. Damit ist sie noch nicht einmal vorbestraft! Der Allgäu ist auch nicht mehr das, was er mal war.
Immerhin kommen wir dem Thema FreikörperKULTUR näher: Über ihren Anwalt ließ die freizügige Dame ausrichten, "aus einer künstlerischen Laune heraus" den Rock gehoben zu haben. Ihre Unbelehrbarkeit zeigt sich auch in einem weiteren Kommentar: "Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen".
O tempora, o mores
Wer immer das auch sein mag.
Lt. SAT1 soll sie als "bekennende Exhibitionistin" eine durchsichtige Bluse getragen und auf einem Parkplatz ihren Rock gelupft haben, obwohl sie keine Unterwäsche trug.
Wörtlich heißt es: "Für ihre Strip-Einlage in der Öffentlichkeit musste sich die 40-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Kaufbeuren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten." Jetzt haben wir endlich eine juristisch fundierte Einschätzung.
Die Beweislage ist erdrückend: Ein LKW-Fahrer und zwei Zivilpolizisten durften dem Schauspiel beiwohnen. Natürlich wurde die Ungeheuerlichkeit auch gefilmt. Was folgte, war ein Strafbefehl über 1.200, gegen den Einspruch eingelegt und stattdessen eine Strafe von 400 beantragt worden war.
Der Richter war ein Laschi und hat lediglich eine Ordnungswidrigkeit erkannt und der Lupferin 300 EUR Geldbuße abgeknöpft. Damit ist sie noch nicht einmal vorbestraft! Der Allgäu ist auch nicht mehr das, was er mal war.
Immerhin kommen wir dem Thema FreikörperKULTUR näher: Über ihren Anwalt ließ die freizügige Dame ausrichten, "aus einer künstlerischen Laune heraus" den Rock gehoben zu haben. Ihre Unbelehrbarkeit zeigt sich auch in einem weiteren Kommentar: "Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen".
O tempora, o mores