Bummler hat geschrieben:Allerdings fühle ich mich nun nicht dazu verpflichtet, den Religiösen irgendwelche Hilfen zu verschaffen, damit sie ihre Kontakt- und Bekleidungsvorschriften unserem Gleichheitsverständnis anpassen.
Wenn ich geahnt hätte, was ich damit angerichtet hatte ...
1.
Noch einmal: Ich bin nicht gegen Frauenbadetage, empfinde es jedoch als problematisch, alles mitzumachen. Hintergrund war Arias Überlegung, sowas unter Einschluss der Sauna etc. auszuweiten. Im Hinterkopf hatte ich u.a. die Weigerung einer muslimischen Familie, ihre Tochter am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen.
2.
Das Freiheitsrecht des Art. 4 GG schützt vor hoheitlicher Schikane und umfasst nicht nur die Religionsfreiheit, sondern auch die Freiheit, nicht religiös sein zu müssen etc. Den Wortlaut hatte ich daher gepostet. Das alles ist ein hohes Gut.
3.
Was der "Muselmann" vorschreiben darf, vermag ich nicht zu beurteilen. Die Religionsfreiheit gilt jedoch auch für Weib und Kind. Doch seien wir einmal realistisch: Wir können tausend Gesetze erlassen. Dennoch gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
4.
Sire, geben Sie Gedankenfreiheit. Es ist anmaßend, jemandem vorschreiben zu wollen, was er zu denken und zu glauben hat und was nicht.
5.
Schließlich sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass nicht alles, was religiös sein soll, tatsächlich auch religiös ist. Allzu häufig wird Religion nur vorgegaukelt, um Pfründe zu wahren oder alte Sitten aufrechtzuerhalten - ganz nach den drei Grundsätzen: "Das haben wir doch immer so gemacht", "Da kann ja jeder kommen" und "Wo kämen wir denn hin?"