Konrad R. hat geschrieben:Kleine Korrektur: U.a. liefert auch Deutschland Waffen in ein Land, um einen völkerrechtswidrigen russischen Angriff auf einen souveränen Staat abzuwehren. Der russsiche Staat wird nicht bekämpft.
es dürfte de facto keinen so großen Unterschied machen, ob die operierende Armee der RF oder der „russische Staat“ bekämpft wird; vielleicht für uns Forumsmitglieder oder einige unserer Forumsmitglieder, aber nicht für die faktisch relevant agierenden Akteure.
außerdem diese Korrektur läuft insofern in ihrem insgeheimen Streben nach Absolutität ins Leere, als dass die Staatsführung und damit "der Staat" RF eine andere ziemlich entgegen gesetzte Position vertreten; und eine "Völkerrechtswidrigkeit" zwar unablässig
behauptet wird, aber von welcher Instanz eigentlich
festgestellt worden ist
die Position, die die RF vertritt, ist eine notwendige Militäroperation zur Verteidigung auch außerhalb des Staatsgebiets begonnen zu haben; hat sie da etwa von den USA gelernt

, die ja ihre "Verteidigung" in souveränen Staaten wie Irak oder Afghanistan per Angriff exekutiert hat. nein Schmarrn, das war wirklich nur Verteidigung im Sinne einer Notwehr gegen übermächtige Gegner

.