Am Wochenende habe ich auch das Volk erlebt, also den Teil, der die Regierung missachtet.
Bei uns war Rummel, mit Riesenrad, Losbuden usw.
Hätte mich ganz kalt gelassen, aber die Terrorzwerge waren da (also die Enkel) und im Verbund mit meiner Tochter und meiner Frau musste ich mich beugen und mich nicht nur dem illegalen Treiben hingeben, sondern das auch noch finanzieren.
Ja, entsetzt musste ich feststellen, dass bei den Besuchern dieser äußerst zweifelhaften Veranstaltung, die Reden und Mahnungen unserer Volksvertreter und den beteiligten Wissenschaftlern am Arsch vorbeigehen. Lediglich zwei von geschätzt ca. 2500 Anwesenden hatten eine Mundnasenmaske auf, obwohl der Abstand von 1,50 m gar nicht eingehalten werden konnte. Wie verwerflich.
Nun blicke ich gespannt auf die Infiziertenzahlen, die wohl in Lübben bald in die Höhe schnellen werden. Lediglich den Veranstaltern gönne ich den wirtschaftlichen Reibach, insbesondere der Stand mit den Entenangeln wird wohl über den Winter kommen, wie ich kurz überschlagen habe, nach dem Blick in meine Geldbörse und der Schlangen vor der Bude.
Nun hoffe ich, dass mich das Schicksal nicht in Form des Virus trifft, aber man kann nur abwarten.
Aber so ist das wenn Recht und Gesetz nicht ernst genommen werden, wobei das offensichtlich nicht nur eine Eigenschaft des Volkes ist, sondern deren Führer auch anfällig sind, wie Heribert Prantls Blick vom 4.Oktober 2020 belegt:
...dieser Newsletter am heutigen Sonntag ist mein Sonett für den Sonntag. Dieser Newsletter ist die Aufforderung, den Sonntag vor der CDU/FDP-Regierung in Nordrhein-Westfalen und vor zwei bekennenden Katholiken an ihrer Spitze zu retten. Dieser Newsletter ist also eine Klage gegen Armin Laschet, den CDU-Ministerpräsidenten, und seinen CDU-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Die haben die Sonntage vor und nach Weihnachten zu verkaufsoffenen Sonntagen erklärt; sie begründen das mit Corona und erklären die Ladenöffnung zu einer seuchenpolizeilichen Maßnahme. Das ist sehr unehrlich und ziemlich perfide.
Ja, das ist wohl witzig, dass NRW den verkaufsoffenen Sonntag rein rechtlich nicht machen dürfte, aber nun mit Corona
geht derzeit fast alles.
Die Ladenöffnung, so die regierungsamtliche Begründung, stelle eine Maßnahme im Rahmen des Infektionsschutzes dar – weil die Ladenöffnung am Sonntag dazu führe, dass dann die Innenstädte an Werktagen nicht so voll seien und dadurch die Abstandsgebote besser eingehalten werden könnten.
Nur sind da mal wieder die Gerichte im Weg, die schon 2009 per Bundesverfassungsgericht die Sonntagsruhe verteidigt haben. Gar Artikel 140 des Grundgesetzes haben sie ausgebuddelt. Nun aber
Die Politik scheint in der letzten Zeit mit den Gerichten "Herr und Hund" spielen zu wollen.
Übrigens, der Artikel 140 ist ein etwas eigenartiger Artikel, weil da nur drin steht, dass die Artikel von der Deutschen Verfassung vom 11.August 1919 übernommen werden. Da steht dann nicht nur das drin:
Art.139
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Sondern auch Art.138(1)
Art. 138
(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst.
, aber das ist eine ganz andere Baustelle. Wobei, man kann natürlich auch an diesem Artikel sehen, wie es mit der Verfassungstreue unserer Politik steht. Wenn ein Artikel 100 Jahre nicht wichtig ist, dann wird ein anderer Artikel wohl auch nicht so wichtig sein.
Immerhin, es ist etwas neu, nämlich das die in NRW etwas dank Corona dürfen
und nicht wie der Rest etwas nicht,
nämlich Sonntags einkaufen.
Jedenfalls vorläufig, ob's dann wirklich wird, weiß man noch nicht.
Aber ein Nachsatz fällt mir auf die Schnelle noch ein: Wie der Herr so's Gescherr.