Seite 2 von 2

BeitragVerfasst: Sa 20. Jun 2020, 10:09
von holgi-w
HTJ hat geschrieben:(...) Kann ich da rechtliche Probleme mit dem Hersteller der Küchenschürze bekommen? (...)
Ich denke mal der Hersteller hat sich das Motiv nicht schützen lassen (z. B. als sog. Geschmacksmuster, Wort- oder Bildmarke). Dies müsste in Form eines ® kenntlich gemacht sein.
So wie sich der Begriff "FKK" rechlich nicht schützen lässt gehe ich davon aus dass es bei dem von Dir verwendeten Motiv/Spruch ähnlich ist da dieser Spruch viel zu allgemein ist. Außerdem handelt es sich bei Deinem Avatar letztendlich nur um ein Foto der Schürze (mit Inhalt...), was also keine anderweitige Verwendung des Motivs darstellt. Somit macht Du im weitesten Sinne sogar nur Werbung für das Produkt, ohne dabei direkt den Hersteller zu nennen.
Ich würde das also recht gelassen sehen. Rechtssicherheit bietet dir letztendlich aber nur die Auskunft eines (Patent-)Anwaltes. Aber hey...

Gruß,
holgi-w
(ebenfalls Jahrgang 1963 - 19.06.1963, um ganz genau zu sein)

Re: Avatar

BeitragVerfasst: Sa 20. Jun 2020, 11:04
von Tim007
Herzlichen Glückwunsch nachträglich, holgi-w!

BeitragVerfasst: Sa 20. Jun 2020, 13:23
von holgi-w
Danke! *michganztiefverbeug* :D