Das wäre allerdings ein sehr kleiner Campingplatz und entspräche mehr dem Zelten am Flussufer...Ralf-abc hat geschrieben:Nee, so einfach ist es nicht. Solche Vorschriften werden von den Behörder nicht einfach so zum Spaß erlassen.
So lange auf so einem Campingplatz ein oder zwei Leute dauerhaft wohnen, macht das alles nichts. Wenn das aber ein oder zwei dürfen, kann das den anderen nicht verboten werden.
Was ein oder zwei dürfen, kann sehr wohl anderen verboten werden. (Anwohnerparkplätze, Parken mit Parkscheibe oder gegen Entgelt)
Zumindest bei uns werden ganze Wohngebiete so ausgewiesen. Sobald die voll sind, müssen sich die Interessenten etwas anderes suchen.
Ich wusste bisher nicht, dass auf Campingplätzen eine Parzellenregelung nicht mehr besteht.
Auch aus Gründen des Brandschutzes, der Notversorgung etc. sind sogar die maximalen Belegungszahlen genehmigungsbedürftig, daher genehmigt und dürfen nicht überschritten werden.
Ich hab gehört: das wird sogar bisweilen kontrolliert.
Siehe oben. Zudem war hier von Haus nicht die Rede, sondern von Camping. Selbst bei "Haus" geht nicht alles, was "die Kinder" wünschen. Auch hier: siehe oben oder komm in unsere Gemeinde. Da nützt es auch nichts, dass man nach 20 Jahren etwas bequemer "wünscht". Ich habe die Erfahrung gemacht.Ralf-abc hat geschrieben:Das ist doch immer das selbe Spiel: Zu Anfang ist das den Leuten egal, aber nach 20 Jahren (oder wenn die Kinder das Haus übernehmen) wollen die das dann doch etwas bequemer und dann soll doch die Gemeinde gefälligst die ganze Infrastruktur ausbauen.