Blood Moors hat geschrieben:Selbstverständlich meinte ich, im Rahmen des gesetzlich erlaubten und im beiderseitigen Einvernehmen. Hätte ich vielleicht erwähnen sollen.
Nein, selbstverständlich ist das nur für Dich, da Du Dir über die Grenzsetzung bei erwünschtem/erlaubten Sex, vor allem, wenn man überlegt, ihn sogar in der Öffentlichkeit straffrei zu stellen, offensichtlich noch nicht so die Gedanken gemacht hast und davon ausgegangen bist, das Deine persönliche Grenze die "wahre" oder optimale Grenze sei. Auch das "gesetzlich Erlaubte" ist nicht so eindeutig, wie man sich das vielleicht im ersten Moment vorstellt, gerade beim Thema "beiderseitiges Einvernehmen". Da gibt es eine große Bandbreite im Grenzbereich zwischen erlaubt und verboten. Und so wie bei anderen Dingen auch mehr oder weniger eindeutig sich über Gesetze hinweggesetzt wird, so ist dies auch beim Sex.
Und auch beim relativ gesetzlich Erlaubten dürfte es einiges geben, das nicht förderlich ist, um Sex aus der Schmuddelecke zu ziehen. Denk mal an Gang-Bang, selbst Masturbation ist nach wie vor ein problematisches Thema.
Offen ist noch Deine Antwort, wie Du Sex aus der Schmuddelecke ziehen willst? Hast Du eine Idee?