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Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Aria » Fr 10. Mai 2019, 12:21

Tim007 hat geschrieben:Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen, das streng geahndet werden muss, gleich, durch wen.
Kirchliche oder sonstige strafrechtliche Freiräume darf es nicht geben.
(...)
Was der Ordensfrau widerfahren ist, weiß ich nicht. Sollte jemand gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung verstoßen haben, gehört er bestraft. Wie jeder andere auch.
Von dieser Front gibt es Neues zu berichten:

Sonderrecht für die katholische Kirche gilt weiter, denn der Papsterlass fordert zwar, dass alle Fälle sexuellen Missbrauchs binnen 30 Tage an Rom gemeldet werden, aber ansonsten wird erst innerhalb der Kirche für die Dauer von 90 Tagen ermittelt. Neu ist, dass diesmal innerkirchlich auch gegen hohe Würdenträger ermittelt werden kann, ja selbst gegen päpstliche Abgesandte. Aber er fordert nicht, dass diese Fälle auch an die Staatsanwaltschaften gemeldet werden müssen, wenn dies im jeweiligen Staat nicht gefordert wird. Das gilt z.B. in Deutschland, wo im Konkordat festgeschrieben ist, dass das Kirchenrecht vor dem staatlichen Recht geht.

Pikantes Detail, das Tim007 zu denken geben soll - Zitat:

Der Papst hatte vor einigen Monaten eingestanden, dass es in der katholischen Kirche einen teilweise systematischen Missbrauch von Nonnen gab und noch gibt.

Dass der sexuelle Missbrauch in der Kirche schon früher ein Thema war, kann man dieser Karikatur aus der Satirezeitschrift „Der wahre Jakob“ dem Jahr 1910 entnommen werden:

Bild

Diese Karikatur hatte ein Nachspiel: Der Chefredakteur der Zeitschrift wurde damals wegen der "Verbreitung unzüchtiger Darstellungen" zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt. Das folgt dem Prinzip, nicht die Täter werden bestraft, sondern die, die über die Tat berichten.

Jetzt wird sich sicher wieder Eule melden und das zu relativieren versuchen. :D

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von riedfritz » Fr 10. Mai 2019, 13:43

Ich konnte zwar den Ursprung des Zitats nicht finden, hoffe, daß es korret zitiert ist:
Tim007 hat geschrieben:
Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen, das streng geahndet werden muss, gleich, durch wen.
Kirchliche oder sonstige strafrechtliche Freiräume darf es nicht geben.
(...)


Den Zusatz "gleich durch wen" kann ich nicht unterstüzen. Für mich bleibt als einzige Instanz die staatliche Gerichtsbarkeit!
Lange Zeit nahm die katholische Kirche für sich in Anspruch, daß eine Bestrafung nach Kirchenrecht ausreicht.

Viele Grüße,

Fritz

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Eule » Fr 10. Mai 2019, 14:19

Ich muss einmal sehr deutlich feststellen, dass der sexuelle Missbrauch insgesamt, gleich ob dieser innerhalb oder außerhalb der Kirche vollzogen und ausgeübt wird, nicht Thema dieses Threads ist. Des Weiteren dürften wir uns hier alle einig darüber sein, dass der sexuelle Missbrauch ein abscheuliches Verbrechen ist und die Täter unabhängig von ihrer gesellschaftlichen Position, Stellung oder Beruf hier einer sehr deutlichen Strafe zugeführt werden müssen.

Aria mag mit ihrem Beitrag ihren umaufgearbeiteten Konflikt mit der kath. Kirche wieder zum Ausdruck gebracht haben. Neues hat sie wirklich nicht gesagt. Sie mag mir jetzt den dummen Kommentar von Josef Ratzinger vorhalten und ich kann ihr nur versichern, dass mir dieser bekannt ist und ich ebenso wie viele weitere Katholiken wissen, dass hier Josef Ratzinger die Schuld an einem sehr abscheulichen Vorgang auf andere Personen und Ereignisse abzuschieben versucht. Aber dieser Sachverhalt ändert nichts daran, dass dieses nicht Thema dieses Threads ist.

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Tim007 » Fr 10. Mai 2019, 16:37

riedfritz hat geschrieben:Ich konnte zwar den Ursprung des Zitats nicht finden, hoffe, daß es korret zitiert ist:
Tim007 hat geschrieben:
Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen, das streng geahndet werden muss, gleich, durch wen.
Kirchliche oder sonstige strafrechtliche Freiräume darf es nicht geben.
(...)


Den Zusatz "gleich durch wen" kann ich nicht unterstüzen. Für mich bleibt als einzige Instanz die staatliche Gerichtsbarkeit!


Für Begriffsstutzige:
"gleich durch wen" = gleich, wer der Täter ist.
"Kirchliche oder sonstige strafrechtliche Freiräume" = kein Sonderrecht

Sorry, Eule.
Danke für Deine Klarstellung.

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von riedfritz » Fr 10. Mai 2019, 16:41

@ Tim007 Ich werde nicht länger drauf rumreiten, aber Dein Satz heißt
das streng geahndet werden muss, gleich, durch wen.
und nicht anders!

Viele Grüße,

Fritz

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Aria » Fr 10. Mai 2019, 17:09

riedfritz hat geschrieben:Ich konnte zwar den Ursprung des Zitats nicht finden, hoffe, daß es korret zitiert ist
Ja, das Zitat ist korrekt – ist vom Mi 6. Mär 2019, 14:36.

Tim007 hat geschrieben:Für Begriffsstutzige:
"gleich durch wen" = gleich, wer der Täter ist.
"Kirchliche oder sonstige strafrechtliche Freiräume" = kein Sonderrecht
Das Problem ist, dass die christlichen Kirchen in diesem Land Sonderrechte haben, die verbrieft sind, so dass der Staat sie respektieren muss.

Tim007 hat geschrieben:Sorry, Eule.
Danke für Deine Klarstellung.
Sorry, Tim007, denn Eule hat gar nichts klargestellt, sondern nur bewiesen, dass er das von mir verlinkte Dokument nicht gelesen hat: Er lebt noch immer in der Welt, in der ein gewisser Josef Ratzinger eine Rolle spielte.

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Eule » Fr 10. Mai 2019, 17:26

@ Aria
Sorry, Tim007, denn Eule hat gar nichts klargestellt, sondern nur bewiesen, dass er das von mir verlinkte Dokument nicht gelesen hat: Er lebt noch immer in der Welt, in der ein gewisser Josef Ratzinger eine Rolle spielte.
Ich habe unmissverständlich auf deinen Beitrag von heute, 12:21 Uhr reagiert. Wie du aus meiner Aussage:
Sie mag mir jetzt den dummen Kommentar von Josef Ratzinger vorhalten und ich kann ihr nur versichern, dass mir dieser bekannt ist und ich ebenso wie viele weitere Katholiken wissen, dass hier Josef Ratzinger die Schuld an einem sehr abscheulichen Vorgang auf andere Personen und Ereignisse abzuschieben versucht.
ableitest, dass Josef Ratzinger für mich eine Bedeutung hat, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Zum Sachverhalt des Missbrauches insgesamt, also ohne eine Altersbegrenzung bei den Opfern sowie ohne eine Begrenzung auf einen bestimmten Personenkreis bei den Tätern, habe ich umfassend Stellung genommen und gleichzeitig gesagt, dass dieser Themenkomplex nicht zum Thema dieses Threads gehört. Und ich denke, dass Tim sich auf diese meine Feststellung bezogen hat. Ein klein wenig mehr Disziplin bei der Behandlung von Themen in den verschiedenen Threads würde dir auch sehr gut anstehen.

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Tim007 » Fr 10. Mai 2019, 17:59

Aria hat geschrieben:Das Problem ist, dass die christlichen Kirchen in diesem Land Sonderrechte haben, die verbrieft sind, so dass der Staat sie respektieren muss.


Das ist zu pauschal und kann gerne an anderer Stelle ausdiskutiert werden.

Zu den "Sonderrechten": Gewerkschaften, öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Organisationen (Überschneidungen inklusive) unterliegen oftmals besonderen Vorschriften, was generell nicht zu beanstanden ist.

Aber: Strafrechtlich darf es keine Ungleichbehandlung geben.
Darin sind wir uns einig.

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von efkaka » Sa 11. Mai 2019, 08:29

Richtig, zurück zum der, die, das Thema . Der Unterscheidung oder die Unterscheidung , vielleicht das Unterscheidung ? Wo ist der Thema ?

Wo ist der Deinhard ? Bleib ich bei die Rotkäppchen , ob nackt oder sexuell ! Bäh . ;)

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Eule » So 12. Mai 2019, 22:32

efkaka
Wo ist der Deinhard ? Bleib ich bei die Rotkäppchen , ob nackt oder sexuell ! Bäh . ;)
Bleibe einfach beim Thema.

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