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Wanderdörfer

BeitragVerfasst: Mi 5. Aug 2015, 18:16
von Tim007
Versichernd, dass ich keine Prozente kriege und den Laden nicht kenne:

Bei Facebook wird mit Wandertouren geworben:
http://www.wanderdoerfer.at/blog/hier-l ... reien-lauf

Ein weiterer Schritt zur Normalität.

Re: Wanderdörfer

BeitragVerfasst: Mi 5. Aug 2015, 18:23
von Horst
Tim007 hat geschrieben:Versichernd, dass ich keine Prozente kriege und den Laden nicht kenne:

Bei Facebook wird mit Wandertouren geworben: ...
Wo steht da was von facebook!

Das ist doch eine reguläre Webseite: http://www.wanderdoerfer.at

Gruß
Horst

Re: Wanderdörfer

BeitragVerfasst: Mi 5. Aug 2015, 18:43
von Tim007
Bei FB erschien das als Anzeige.
Und wenn Du den von mir angegebenen Link aufrufst, kommst Du zum FKK-Wandern.

Bei FB sieht man auch, passend zur Werbung, nackte Wanderer.
So, wie sonst etwa für Golf-Urlaub oder Reiterferien geworben wird.

Wandern

BeitragVerfasst: Do 26. Nov 2015, 18:21
von Phragmites
Wandern lockt mich nicht, weder angezogen und nackt

Re: Wanderdörfer

BeitragVerfasst: Do 26. Nov 2015, 23:14
von ostfriesenpaar
Fkk-Igel hat geschrieben:Wandern lockt mich nicht, weder angezogen und nackt

Wen interessiert es , was Du nicht magst.
Wenn ich jetzt hier aufzählen würde, was wir alles nicht mögen, wäre das eine endlos lange Liste

Re: Wanderdörfer

BeitragVerfasst: Fr 27. Nov 2015, 01:10
von Puistola
Da steht wieder mal dieser Blödsinn vom Erregen öffentlichen Ärgernisses drin:

Wanderdoerfer.at hat geschrieben:Rechtliche Infos zum FKK-Wandern in Österreich

In Österreich ist Nacktwandern offiziell erlaubt – allerdings muss der Wanderer dafür Sorge tragen, dass „der öffentliche Anstand“ gewahrt bleibt, zum Beispiel indem er stark frequentierte Routen und Plätze meidet.

Rechtlich ist das Nacktwandern in Österreich also eine Grauzone, sagt man bei der Polizei. Da das Wandergebiet nicht klar abgegrenzt ist - wie etwa ein FKK-Bereich, wäre es möglich, die Nudisten wegen “Erregung öffentlichen Ärgernisses” anzuzeigen. Der Strafrahmen erstreckt sich dabei bis zu einem Jahr Gefängnis. Das sollten die Anhänger des textilfreien Wanderns beachten, ...


Im Strafgesetzbuch §218 steht nix von Wandern, sondern von Vornehmen geschlechtlicher Handlungen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.


In Vorarlberg würde theoretisch für nacktes Wandern ein Bußgeld fällig nach
dem absurden Sittenpolizeigesetz des Landes. Zahlreiche nackte Wanderungen
in VA, zuletzt noch diesen November auf die Sünser Spitze, zeigen aber,
dass die Polizei wichtigeres zu tun hat, als Nackte büßen.

Puistola